Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,386
BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,386)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - XII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,386)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - XII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung - Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger (hier: der Tochter)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des Betreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 157
  • NJW 1996, 1825
  • MDR 1996, 714
  • FGPrax 1996, 107
  • NJ 1996, 613
  • FamRZ 1996, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen, weil es sich dabei um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Nr. 2 FGG handelt (vgl. BT-Drucks. aaO. S. 120; ebenso KG FamRZ 1995, 1442; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; Jürgens Betreuungsrecht § 69g FGG Rdn. 11; Kemper FuR 1994, 267, 269; a.A.: OLG Oldenburg FamRZ 1995, 432; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rdn. 22).
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    § 20 Abs. 1 FGG setzt voraus, daß durch die angegriffene Entscheidung in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen wird (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369, 370).
  • BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Die zum Beleg herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 236, 239) betrifft eine Beschwerde gegen die erstmalige Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers; bei der entsprechenden Fallgestaltung in Betreuungssachen folgt, wie ausgeführt, die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger schon aus § 69g Abs. 1 FGG.
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Durch die Verweisung in Abs. 8 der Vorschrift auf § 69g Abs. 1 FGG ergibt sich, daß dem in Bezug genommenen Personenkreis dann ein Beschwerderecht zusteht, wenn das Amtsgericht einen bestellten Betreuer aus wichtigem Grunde entlassen, bei der Auswahl des neuen Betreuers aber den Beschwerdeführer übergangen hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988, 989; Jürgens aaO. § 69i Rdn. 21).
  • LG München I, 20.03.1995 - 13 T 5118/95

    Keine Beschwerde gegen Betreuerentlassung seitens der Verwandten!

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Das ist zu verneinen (ebenso Palandt/Diederichsen aaO. § 1908b Rdn. 1 BGB im Anschluß an LG München I BtPrax 1995, 149; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 483; s.a. Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1897 Rdn. 47).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil, wie eingangs ausgeführt, das Gesetz insoweit eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); auch ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69e FGG nicht genannt (vgl. Keidel/Kuntze aaO.).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Die Vorlage ist zulässig mit der Folge, daß der Senat gemäß § 28 Abs. 3 FGG über die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3 zu entscheiden hat (vgl. etwa Senatsbeschluß BGHZ 120, 305, 307).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen, weil es sich dabei um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Nr. 2 FGG handelt (vgl. BT-Drucks. aaO. S. 120; ebenso KG FamRZ 1995, 1442; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; Jürgens Betreuungsrecht § 69g FGG Rdn. 11; Kemper FuR 1994, 267, 269; a.A.: OLG Oldenburg FamRZ 1995, 432; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rdn. 22).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Es sieht sich daran durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31. August 1995 (3Z BR 239/95 - BayObLGZ 1995, 305) gehindert, in dem die Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen gegen die Ablehnung seines Antrags, den bestellten Betreuer zu entlassen und ihm selbst die Betreuung zu übertragen, verneint worden ist.
  • OLG Schleswig, 08.06.1994 - 2 W 20/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen, weil es sich dabei um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Nr. 2 FGG handelt (vgl. BT-Drucks. aaO. S. 120; ebenso KG FamRZ 1995, 1442; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451; OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214; Jürgens Betreuungsrecht § 69g FGG Rdn. 11; Kemper FuR 1994, 267, 269; a.A.: OLG Oldenburg FamRZ 1995, 432; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rdn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 3 Wx 494/94

    Vormundschaftsgericht; Entlassung eines Betreuers; Verpflichtung gegenüber

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1994 - 11 Wx 17/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Beschwerde; Ermessen; Überprüfbarkeit; Anfechtung

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 138/13

    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der

    Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG erstreckt sich auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Entlassung eines Betreuers nach § 1908b BGB abgelehnt worden ist (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 6. März 1996, XII ZB 7/96, BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607).

    Diese Auffassung entspricht zwar der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangenen Rechtsprechung des Senats zur Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten bei der Auswahl des Betreuers (Senatsbeschluss BGHZ 132, 157, 160 = FamRZ 1996, 607, 608).

    Daraus hatte der Senat geschlossen, dass sich die Beschwerdeberechtigung gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers allein nach § 20 FGG richtete (Senatsbeschluss BGHZ 132, 157, 160 = FamRZ 1996, 607, 608).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 1996 - XII ZB 7/96 - FamRZ 1996, 607 zu § 69 Nr. 2 FGG; zum Begriff der Einheitsentscheidung vgl. auch MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 126).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

    Wird im Verfahren gem. § 1908b Abs. 3 BGB, der im vorliegenden Betreuungsverfahren allein in Betracht kommenden Vorschrift, die Entlassung des Betreuers abgelehnt, richtet sich die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 Abs. 1 FGG (vgl. BGHZ 132, 157 [160]; BayObLG FamRZ 1996, 508).

    Das gilt unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Kinder oder sonstige nahe Angehörige der Betreuten, selbst wenn sie vortragen, dass sie bei Bestellung des Betreuers entgegen den Grundsätzen des § 1897 Abs. 5 übergangen worden sind und ihr Verlangen, den Betreuer zu entlassen und sie selbst zu bestellen, abgewiesen wurde (vgl. BGHZ FamRZ 1996, 607 [608]; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 251).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht