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   BGH, 06.03.2007 - X ZB 20/06   

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https://dejure.org/2007,13588
BGH, 06.03.2007 - X ZB 20/06 (https://dejure.org/2007,13588)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2007 - X ZB 20/06 (https://dejure.org/2007,13588)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2007 - X ZB 20/06 (https://dejure.org/2007,13588)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Akteneinsicht in die Akten eines Patents

  • Judicialis

    PatG § 31; ; PatG § 99 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3 § 31
    Bewilligung von Akteneinsicht in die Akten des Patents, des Einspruchs- und des sich daran schließenden Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1983 - X ARZ 6/82

    Rechtsbeschwerdeakte - Antrag auf Akteneinsicht - BGH-Entscheidung

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZB 20/06
    Die Akteneinsicht in die Akten des Patents wie die des Einspruchs- und des sich daran anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nach den genannten Bestimmungen frei (vgl. Sen.Beschl. v. 8.3.1983 - X ARZ 6/82, GRUR 1983, 365 - Akteneinsicht Rechtsbeschwerdeakten).
  • BPatG, 15.05.2006 - 11 W (pat) 302/03
    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZB 20/06
    wird Akteneinsicht in die Akten des deutschen Patents 41 31 188 nebst den Akten des dieses Patent betreffenden Einspruchsverfahrens 11 W (pat) 302/03 und des sich darauf beziehenden Rechtsbeschwerdeverfahrens X ZB 20/06 in dem beantragten Umfang bewilligt.
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 24/92

    Zuständigkeit bei Anträgen Dritter auf Einsicht in die Akten in einem

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZB 20/06
    Für die Entscheidung ist der Senat auch nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde noch zuständig, nachdem sich die Akten noch beim Bundesgerichtshof befinden (Sen.Beschl. v. 21.9.1993 - X ZB 24/92, in BGH-DAT Z veröffentlicht; vgl. Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, § 99 PatG Rdn. 47).
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