Rechtsprechung
BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 353 Abs. 2 StPO; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 32 StGB; § 261 StPO; § 25 Abs. 3 HambSOG; § 22 Abs. 1 Satz 3 HambSOG
Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: Beleg des Willenselementes durch Feststellungen und nicht durch Vermutungen; Rechtfertigung durch Notwehr und nach Landespolizeirecht); Revisibilität der Beweiswürdigung (übermotiviertes ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Trennung von fehlerfrei getroffenen objektiven Feststellungen auf der einen und subjektiven Feststellungen auf der anderen Seite; Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung durch den Tatrichter; ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 251 Abs. 3; ; HambSOG § 22 Abs. 2; ; HambSOG § 25 Abs. 1 Nr. 2 lit. a; ; HambSOG § 25 Abs. 3; ; StGB § 32; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 Abs. 2; ; StGB § 244a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 337 Abs. 1; HambSOG § 25 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; zwingende und mögliche Schlüsse; Rechtfertigung der Tötung durch einen Polizeibeamten nach Landesrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 453
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit …
Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387;… OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08). - BGH, 15.10.2008 - 5 StR 487/08
Zurückweisung einer Revision als unbegründet
Ergänzend bemerkt der Senat: Der Senat entnimmt dem Zusammenhang der Urteilsgründe, dass die Schwurgerichtskammer das Vorliegen eines - nach der Einlassung des Angeklagten zu prüfenden - Erlaubnistatbestandsirrtums nach Eintritt der vom Angeklagten durch Halskompression herbeigeführten Bewusstlosigkeit des nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig Festgenommenen (vgl. BGHSt 45, 378, 384) durch Sachverständigenbeweis (UA S. 15) und weitere fehlerfrei festgestellte Umstände (missachtete Aufforderung durch Dritte, den Würgegriff zu lockern; Urinieren durch den Bewusstlosen) verneint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 192/07 Rdn. 28). - OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08
Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung
Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387).