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   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12   

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https://dejure.org/2012,6171
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 22 StVG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im besonders schweren Fall (Voraussetzungen der Geringwertigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StVG, § 52 StGB, § 53 StGB, § 242 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen Kraftfahrzeugdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Tateinheit zwischen Kfz-Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Entwendung einer Geldbörse im Falle des Vorliegens einer geringwertigen Sache i.R.d. gewerbsmäßig verübten Diebstahls

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kraftfahrzeugdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 243 Abs. 1; StGB § 243 Abs. 2
    Entwendung einer Geldbörse im Falle des Vorliegens einer geringwertigen Sache i.R.d. gewerbsmäßig verübten Diebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11

    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Insofern kommt es nicht auf den Wert der Geldbörsen - diesen hat die Strafkammer nicht festgestellt - und auf die Frage an, ob dieser zusammen mit dem jeweils entwendeten Bargeld noch unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, StV 2011, 53) lag.
  • BGH, 08.08.2006 - 4 StR 263/06

    Für die Gesamtstrafe unerheblich falsche Konkurrenzbeurteilung (Tateinheit statt

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Februar 2012 zutreffend darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Delikte jeweils tateinheitlich (§ 52 StGB) verwirklicht hat, weil die Wegnahme des Motorrades in beiden Fällen gerade durch das Wegfahren erfolgt ist, die Tathandlungen somit identisch waren (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Denn selbst wenn dem so war, wäre § 243 Abs. 2 StGB nur anwendbar, wenn zudem der Tatvorsatz des Angeklagten auf die Erlangung eines geringwertigen Gegenstandes gerichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86, NStZ 1987, 71; Hohmann/Sander, BT-1, § 1 Rn. 185 f.).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    § 243 Abs. 2 StGB greift im Übrigen nicht ein, wenn Sachen ohne messbaren Verkehrswert gestohlen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, NJW 1977, 1460, 1461), wie etwa Ausweispapiere.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Februar 2012 zutreffend darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Delikte jeweils tateinheitlich (§ 52 StGB) verwirklicht hat, weil die Wegnahme des Motorrades in beiden Fällen gerade durch das Wegfahren erfolgt ist, die Tathandlungen somit identisch waren (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
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