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   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11   

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https://dejure.org/2012,7675
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11 (https://dejure.org/2012,7675)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 530/11 (https://dejure.org/2012,7675)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 530/11 (https://dejure.org/2012,7675)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 278/06

    Gesamtstrafenbildung (fehlerhafte Einbeziehung einer Strafe: Wegfall der

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Die Vorschrift findet nicht nur bei den Angeklagten beschwerenden, sondern auch - auf die Revision der Staatsanwaltschaft - bei ihn begünstigenden Rechtsfehlern Anwendung (BGH, Urteil vom 30. November 2006 - 4 StR 278/06 -, Rn. 9).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den rechtskräftigen Einzelstrafen obliegt dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09 -, Rn. 23; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Durch die Bildung der Gesamtstrafe verlieren die Einzelstrafen ihre selbständige Bedeutung (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1954 - 3 StR 189/54 -, BGHSt 7, 180, 182).
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Die Anrechnung der bisher verbüßten Strafe gehört im Übrigen zur Strafzeitberechnung, für die die Vollstreckungsbehörde und nicht das erkennende Gericht zuständig ist (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66 -, BGHSt 21, 186; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 694).
  • BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Maßgebend ist die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 -, Rn. 2; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11 - , Rn. 5, jew. mwN).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Es kann nurmehr die Gesamtstrafe vollstreckt werden (BGH, Urteil vom 6. Juli 1956 - 2 StR 37/55 -, BGHSt 9, 370, 385).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus den rechtskräftigen Einzelstrafen obliegt dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09 -, Rn. 23; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Darüber hat deshalb das für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuständige Gericht zusammen mit der abschließenden Sachentscheidung zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 -, BGHR StPO § 354 Ib 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Maßgebend ist die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10 -, Rn. 2; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11 - , Rn. 5, jew. mwN).
  • BayObLG, 13.09.1957 - 3 St 29/57

    Nachtragsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11
    Entfällt eine teilweise vollstreckte Gesamtstrafe im Rahmen einer neuen nachträglichen (§ 55 StGB) Gesamtstrafenbildung, so sind deshalb alle Einzelstrafen, die der entfallenen Gesamtstrafe zugrunde lagen, noch nicht erledigt im Sinne von § 55 Abs. 1 StGB (so - der Sache nach - auch BayObLG, Beschluss vom 13. September 1957 - 3 St 29/57 -, NJW 1957, 1810).
  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Eine Berücksichtigung der bereits vollstreckten Gesamtgeldstrafe erfolgt ggf. durch Anrechnung gemäß § 51 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2012, 1 StR 530/11).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Da diese Gesamtstrafe im Urteilszeitpunkt noch nicht vollstreckt war, mussten nach einer Auflösung dieser Gesamtstrafe alle zugrundeliegenden Einzelstrafen als unerledigt angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11, NStZ 2012, 380, 381; BayObLG, Beschluss vom 13. September 1957 - ObJs 111/56, NJW 1957, 1810).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19

    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

    Die teilweise Vollstreckung der mit Urteil vom 27. September 2016 gebildeten Gesamtstrafe steht dem nicht entgegen, da alle Einzelstrafen, die dieser Gesamtstrafe zugrunde lagen, noch nicht erledigt im Sinne von § 55 Abs. 1 StGB sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11, NStZ 2012, 380, 381).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Die unter Einbeziehung sämtlicher in den genannten Urteilen verhängten amtsgerichtlichen Einzelstrafen (BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11 -, juris Rdn. 9) gebildete Gesamtfreiheitsstrafe hätte niedriger ausfallen können als die Summe der beiden Gesamtfreiheitsstrafen aus dem angefochtenen Urteil und dem des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012.
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