Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4602
BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung der Akteneinsichtsgesuche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 299 Abs. 1
    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung der Akteneinsichtsgesuche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 299 Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 299 Rn. 4a; Musielak/Huber, ZPO, 8. Aufl., § 299 Rn. 2).

  • BGH, 23.11.1972 - IX ZR 29/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 299 Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 299 Rn. 4a; Musielak/Huber, ZPO, 8. Aufl., § 299 Rn. 2).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts beruht auf einer einzelfallbezogenen, rechtsfehlerfreien Begründung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts beruht auf einer einzelfallbezogenen, rechtsfehlerfreien Begründung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Form der Gewährung

    Die Gewährung von Akteneinsicht erfolgt auch in Gerichtsakten grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichtes (vgl. BGB, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

    Nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Die Gewährung von Akteneinsicht erfolgt auch in Gerichtsakten grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichtes (vgl. BGB, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

    Nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

  • LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84

    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 6 U 77/17
    Auch wenn die Akten eines Verfahrens nach einer früheren Einsicht gewachsen sind, kann nicht erneut Einsicht verlangt werden, wenn der dem Antragsteller noch unbekannte Teil der Gerichtsakten nur einen geringen Umfang hat und lediglich aus gerichtlichen Verfügungen, Ladungsabschriften und gegnerischen Empfangsbekenntnissen besteht (vgl. Bundesgerichtshof [BGH] Beschluss vom 6. März 2012 - XI ZB 31/11 -, juris, Rz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht