Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6736
BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13 (https://dejure.org/2014,6736)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2014 - V ZB 27/13 (https://dejure.org/2014,6736)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2014 - V ZB 27/13 (https://dejure.org/2014,6736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 GBO, § 1193 Abs 2 S 2 BGB
    Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche Vermutung der Sicherung einer Geldschuld durch eine Grundschuld; Auslegung einer Eintragungsbewilligung zur wechselseitigen Erstreckung von Grundschulden auf Erbbaurechte und Eintragung eines ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 19; BGB § 1193 Abs. 2 S. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Kündigung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist für die Fälligkeit einer Grundschuld hinsichtlich eines nachbelasteten Erbbaurechts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Annahme einer Sicherungsgrundschuld bei Eintragung einer Bank als Grundschuldgläubigerin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GBO § 19; BGB § 1193 Abs. 2 Satz 2

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung eines Klarstellungsvermerks zur abweichenden gesetzlichen Fälligkeit einer Grundschuld bei Nachverpfändung

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche Vermutung der Sicherung einer Geldschuld durch eine Grundschuld; Auslegung einer Eintragungsbewilligung zur wechselseitigen Erstreckung von Grundschulden auf Erbbaurechte und Eintragung eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermutung der Sicherung einer Geldschuld durch eine Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1193 Abs. 2 S. 1
    Notwendigkeit einer Kündigung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist für die Fälligkeit einer Grundschuld hinsichtlich eines nachbelasteten Erbbaurechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstreckung einer bestehenden Grundschuld auf ein weiteres Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstreckung einer alten Grundschuld auf ein neues Grundstück

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Eintragungsbewilligung bei einer Nachverpfändung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GBO § 19; BGB § 1193 Abs. 2 Satz 2
    Annahme einer Sicherungsgrundschuld bei Eintragung einer Bank als Grundschuldgläubigerin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1450
  • ZIP 2014, 31
  • ZIP 2014, 817
  • MDR 2014, 647
  • DNotZ 2014, 513
  • FGPrax 2014, 101
  • WM 2014, 791
  • Rpfleger 2014, 358
  • NZG 2015, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13
    Diese Norm findet bezogen auf das zusätzlich verpfändete Erbbaurecht Anwendung, weil es sich bei der Pfanderstreckung um die Neubestellung einer Grundschuld handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 22/10, BGHZ 186, 28 Rn. 20 f.).

    Solche abweichenden Fälligkeitsbedingungen sind nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Gesamtgrundschuld zulässig (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 22/10, aaO Rn. 22 ff.).

    Allerdings hat er bereits darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt erwägen müsse, die Geltung der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen für den nachbelasteten Teil durch einen Klarstellungsvermerk zu kennzeichnen, wenn die abweichende Fälligkeit aus der Eintragungsbewilligung nicht ersichtlich sei (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 22/10, NJW 2010, 3300 Rn. 29, insoweit in BGHZ 186, 28 ff. nicht abgedruckt).

    Vermieden wird dies - wie es der Senat bereits angedeutet hat - durch die Eintragung eines Klarstellungsvermerks (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 22/10, NJW 2010, 3300 Rn. 29, insoweit in BGHZ 186, 28 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 294 aE).

  • LG Berlin, 27.01.2009 - 86 T 15/09

    Sicherungsgrundschuld: Kündigungsfrist bei Erweiterung des Belastungsgegenstands

    Auszug aus BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13
    Teils wird dies allerdings nur dann angenommen, wenn sich der Sicherungscharakter der Grundschuld nicht aus den Umständen ergibt (Bestelmeyer, Rpfleger 2009, 377, 378).

    Von dem Sicherungscharakter - und damit insoweit von der Unzulässigkeit der Eintragung - muss es ausgehen, wenn die eingereichte Bestellungsurkunde zugleich die Sicherungsabrede enthält oder aus ihr die Einschränkung des Sicherungszwecks auf die Kaufpreisfinanzierung zu entnehmen ist (Böttcher, NJW 2010, 1647, 1649; Bestelmeyer, Rpfleger 2009, 377, 378; Böhringer, BWNotZ 2009, 61, 62).

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Ein solcher Vermerk kann auch zur Klarstellung der Eintragung erforderlich sein, wenn der vorhandene Eintrag im Grundbuch Umfang und Inhalt des eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2014 - V ZB 27/13, NJW 2014, 1450 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 04.06.2018 - 5 U 141/17

    Zurückweisung einer Kündigung

    Die Nachverpfändung hat zur Folge, dass die Grundschuld an einem Grundstück oder Miteigentumsanteil fällig, am anderen aber nur kündbar ist (BGH, Beschluss vom 06. März 2014 - V ZB 27/13 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 10.6. 2010 - V ZB 22/10, juris Rz. 20; Staudinger/Hans Wolfsteiner (2015) BGB § 1193, Rn. 14).
  • OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit

    aa) Eine Klarstellung kann von Amts wegen oder auf Anregung eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag die Rechtsverhältnisse am Grundstück zwar inhaltlich richtig darstellt, die Eintragungen aber unübersichtlich und deshalb in ihrer äußeren Fassung unzulänglich sind (BGH FGPrax 2014, 101, 102; Senat vom 20.2.2017, 34 Wx 433/16 = FGPrax 2017, 114; Demharter § 53 Rn. 7; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 96; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 294 - 296).
  • OLG Hamm, 30.12.2015 - 15 W 536/15

    Formerfordernis einer Nachverpfändungserklärung

    Die vom Grundbuchrechtspfleger vermisste Regelung zur Fälligkeit der Grundschuld - die im übrigen auch nicht in der Bezugsurkunde enthalten ist - ergibt sich mangels ausdrücklicher Regelung aus der gesetzlichen Bestimmung des § 1193 Abs. 1 BGB (vgl. dazu auch BGH MDR 2014, 647).
  • AG Memmingen, 04.04.2016 - 1 K 13/16

    Fälligkeit der Zinsen einer Sicherungsgrundschuld

    Vorliegend ist von einer Sicherungsgrundschuld auszugehen, da Banken nach der Lebenserfahrung keine isolierten Grundschulden bestellen, sondern stets zur Absicherung einer Forderung (BGH, Beschluss vom 06. März 2014 - V ZB 27/13 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

    Anderes vermag der Senat auch der von dem Verfahrensbevollmächtigten mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 6. März 2014 (Az. V ZB 27/13 = NJW 2014, 1450 = DNotZ 2014, 513) - dortige Ziffern 10 und 11 - nicht zu entnehmen, da diese die Auslegung einer Grundschuldbestellung bezüglich der Fälligkeit im Falle einer Nachverpfändung betrifft und auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20

    Angaben zum Zinsbeginn eines verzinslichen Grundpfandrechts in Anträgen und

    Das Grundbuchamt ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Verfahrenserklärungen der Beteiligten auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.03.2014, Az. V ZB 27/13, zitiert nach juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht