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   BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17   

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https://dejure.org/2018,13765
BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17 (https://dejure.org/2018,13765)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2018 - 3 StR 552/17 (https://dejure.org/2018,13765)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2018 - 3 StR 552/17 (https://dejure.org/2018,13765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger / zahlungsunwilliger Käufer; fehlende Gleichwertigkeit von Forderung und Gegenforderung; Zug-um-Zug-Leistung; vorzeitige Besitzüberlassung; konkrete Bestimmbarkeit eines ausgebliebenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gefährdungsschaden des Verkäufers durch Vertragsschluss im Fall eines erschlichenen Kaufvertrages hinsichtlich Eigehungsbetrugs; Eintritt der Vermögensschädigung mit dem Abschluss des notariellen Vertrages; Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit

  • rewis.io

    Eingehungsbetrug im Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrages über bebautes Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Gefährdungsschaden des Verkäufers durch Vertragsschluss im Fall eines erschlichenen Kaufvertrages hinsichtlich Eigehungsbetrugs; Eintritt der Vermögensschädigung mit dem Abschluss des notariellen Vertrages; Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingehungsbetrug - und der maßgebliche Zeitpunkt für den Vermögensschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingehungsbetrug durch erschlichenen Grundstückskaufvertrag?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 263 StGB
    Besitzüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3040
  • NStZ 2018, 713
  • NZM 2018, 806
  • StV 2019, 24
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).

    Ein solcher Folgeschaden kann lediglich im Rahmen der Strafzumessung "als verschuldete Auswirkung der Tat' (§ 46 Abs. 2 StGB) von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918).

  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91

    Begründung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Für Grundstücksgeschäfte bedeutet dies, dass in einem notariellen Kaufvertragsschluss noch kein Eingehungsbetrug liegt, wenn - wie im Regelfall - die Eintragung im Grundbuch von der vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196; vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37).

    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).

  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Für Grundstücksgeschäfte bedeutet dies, dass in einem notariellen Kaufvertragsschluss noch kein Eingehungsbetrug liegt, wenn - wie im Regelfall - die Eintragung im Grundbuch von der vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196; vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37).

    Bei Grundstücksgeschäften, bei denen der Verkäufer im Fall des Ausbleibens der Kaufpreiszahlung gegen den Verlust seines Eigentums abgesichert ist, kann ein Vermögensschaden zwar auch dadurch entstehen, dass irrtumsbedingt dem Käufer bereits vor Erfüllung seiner Verbindlichkeiten der Besitz eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196).

  • BGH, 03.01.1973 - 4 StR 544/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verstöße gegen Denkgesetze

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Für Grundstücksgeschäfte bedeutet dies, dass in einem notariellen Kaufvertragsschluss noch kein Eingehungsbetrug liegt, wenn - wie im Regelfall - die Eintragung im Grundbuch von der vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196; vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37).

    Bei Grundstücksgeschäften, bei denen der Verkäufer im Fall des Ausbleibens der Kaufpreiszahlung gegen den Verlust seines Eigentums abgesichert ist, kann ein Vermögensschaden zwar auch dadurch entstehen, dass irrtumsbedingt dem Käufer bereits vor Erfüllung seiner Verbindlichkeiten der Besitz eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196).

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 471/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Das Leistungsverweigerungsrecht sichert die in ihrer Bonität beeinträchtigte Gegenforderung (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329).

    Bei Grundstücksgeschäften, bei denen der Verkäufer im Fall des Ausbleibens der Kaufpreiszahlung gegen den Verlust seines Eigentums abgesichert ist, kann ein Vermögensschaden zwar auch dadurch entstehen, dass irrtumsbedingt dem Käufer bereits vor Erfüllung seiner Verbindlichkeiten der Besitz eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196).

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82

    Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Ansonsten wirkt die vorübergehende Entziehung des Besitzes für sich gesehen vermögensschädigend nur dann, wenn die betroffene Sache einen wirtschaftlichen Wert hat und entweder - teilweise - abgenutzt oder verbraucht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281) oder wenn die konkrete Besitzübertragung im Geschäftsverkehr gewöhnlich an ein Entgelt geknüpft ist (etwa Hotelzimmer) und ein solches nicht erbracht wird (vgl. Cramer, Vermögensbegriff und Vermögensschaden im Strafrecht, 1968, S. 233 f.; ferner S/SPerron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 158; SSWStGB/Satzger, 3. Aufl., § 263 Rn. 152; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 191).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Das Leistungsverweigerungsrecht sichert die in ihrer Bonität beeinträchtigte Gegenforderung (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 872/81

    Vermögensschaden beim Betrug - Wirtschaftlichen Nachteile durch den -

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638, 639; vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16, StraFo 2017, 515).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens);

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe liegt jedenfalls nahe, dass die konkreten Vergütungs- beziehungsweise Erstattungsansprüche von der vorher zu erbringenden Leistung abhängig waren, so dass ein konkreter Schadenseintritt bereits wegen der getroffenen beziehungsweise täuschungsbedingt aufrecht erhaltenen Vereinbarungen allenfalls dann vorläge, wenn aufgrund schon zuvor erbrachter Versorgungsleistungen eine bestimmbare Belastung des Vermögens der geschädigten Versicherer mit Erstattungsforderungen eingetreten wäre (vgl. zur Zug-um-Zug-Leistungspflicht BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 Rn. 5 und vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17 Rn. 7; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 163b f.).
  • BayObLG, 26.09.2023 - 202 StRR 68/23

    Feststellungs- u. Darstellungsanforderungen für Betrugsschaden bei Scheingeschäft

    (2) Auf die Frage, ob eine (vorzeitige) Besitzübertragung auf den Angeklagten bereits einen Vermögensschaden bewirkt haben könnte (vgl. hierzu im einzelnen BGH, Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 552/17 = NJW 2018, 3040 = NZM 2018, 806 = NStZ 2018, 713 = StV 2019, 24 = MittBayNot 2019, 334), kommt es mangels hinreichend klarer Feststellungen hierzu von vornherein nicht an.
  • AG Villingen-Schwenningen, 04.04.2019 - 6 Ds 33 Js 26790/18

    Eingehungsbetrug bei Vorleistungspflicht des Täuschenden

    Hierbei kommt es auf die Vorleistungspflicht des Getäuschten an - nur soweit eine solche vorliegt, ist ein vollendeter Eingehungsbetrug gegeben (BGH, Beschluss vom 6.3.2018 - 3 StR 552/17 = NJW 2018, 3040; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - 2 Ss 409/07 = NStZ-RR 2008, 240; MüKo StGB/Hefendehl § 263 Rn. 643; Lackner/Kühl/Kühl § 263 Rn. 44).
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