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   BGH, 06.04.1954 - 2 StR 70/54   

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https://dejure.org/1954,471
BGH, 06.04.1954 - 2 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,471)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1954 - 2 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,471)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1954 - 2 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 17
  • NJW 1954, 891
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.08.1940 - 1 D 370/40

    Nach dem neuen Aufbau der Sozialversicherung ist der Leiter einer

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  • RG, 30.03.1942 - 3 D 15/42

    Der Kassierer einer Allgemeinen Ortskrankenkasse ist im Sinne des Strafrechtes

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  • RG, 14.04.1905 - 4658/04

    Ist der Vorstand einer Ortskrankenkasse als Behörde, sind seine Mitglieder als

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  • RG, 02.02.1928 - III 607/27

    Sind die Angestellten der Ortskrankenkassen stets Beamte im Sinne des § 359 StGB.

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  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Beamter im Sinne des § 359 StGB ist jeder, dem die zuständige Stelle öffentlich-rechtliche Dienstverrichtungen übertragen hat, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 6, 17); er kann dabei unmittelbarer oder mittelbarer Staatsbeamter sein.
  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß der Bundesgerichtshof den Leiter einer Melde- und Zahlstelle der Ortskrankenkasse und auch Angestellte der Berufsgenossenschaften, die an der Erfüllung der Aufgaben ihrer Anstalt in nicht ganz untergeordneter Weise mitwirken, als Beamte im strafrechtlichen Sinne angesehen hat (BGHSt 6, 17 und 276), weil der Schutz der Staatsbürger gegen die Wechselfälle des Lebens, also auch die Krankenversicherung, für den heutigen Staat als sozialen Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 GrundG) unmittelbare Staatsaufgabe geworden sei und das Wesen der Fürsorgeaufgabe des Staates in dem Charakter der Sozialversicherung als Zwangsversicherung, in dem Versicherungsrecht als einem öffentlichen Recht und in der Staatsaufsicht über die Versicherungsträger deutlich hervortrete.

    Auch die Bejahung der Beamteneigenschaft bei Angestellten einer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (BGHSt 6, 17 und 276) bedeutet nicht, daß die Organe der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften als Behörden anzusehen sind, da der Begriff des Beamten im strafrechtlichen Sinne sich mit dem Begriff der Behörde nicht deckt.

  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Denn der soziale Rechtsstaat beschränkt sich nicht darauf, Rechtsansprüche auf Versicherungsleistungen im Wege der Gesetzgebung zu begründen, sondern er gewährleistet von sich aus diese Rechtsansprüche (vgl. BGHSt 6, 17, 19 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278 [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53]; BGH, Urt. v. 28. August 1953 - 3 StR 194/53 - ferner BVerfGE 11, 105, 113).

    Das trifft für die Sozialversicherungsträger angesichts der in Art. 20 Abs. 1 GG umrissenen grundlegenden Staatsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland auf sozialem Gebiet heute nicht mehr zu (vgl. BGHSt 6, 17, 19 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54] und 6, 276, 278).

  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 187/73

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus dem Kassenarztrecht

    Auch sie erfüllen öffentlich-rechtliche Aufgaben mit hoheitlicher Gewalt (§ 4 RVO; BSGE 2, 53, 57; BGHSt 6, 17, 18 f).
  • BGH, 10.12.1965 - 9 StE 2/65
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  • BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53

    Rechtsmittel

    Deren Entscheidungen sind Verwaltungsakte und werden von Verwaltungsgerichten überprüft (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 6. April 1954 - 2 StR 70/54).
  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 317/55

    Rechtsmittel

    Denn eine Person erfüllt die Voraussetzungen eines Beamten im strafrechtlichen Sinne immer dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet werden und Staatszwecken, wenn auch nur mittelbar, dienen (vgl BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278) [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53].
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

    Dazu gehören vor allem die Aufgaben der Sozialversicherung, mit deren Durchführung der Staat bestimmte Träger betraut hat (vgl. BGHSt 6, 17, 19) [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54], die ihrerseits wiederum einen Teil davon auf die dazu gebildeten, vom Gesetzgeber in den §§ 1244 RVO, 43 RKnappschG und 21 AVG empfohlenen Arbeitsgemeinschaften - hier die für Krebsbekämpfung - übertragen haben.
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 110/63

    Rechtsmittel

    Daß Angestellte städtischer Energiebetriebe Beamte im Sinne des § 359 StGB sein können, hat schon das Reichsgericht anerkannt (RG JW 1935, 2433 Nr. 11, RGSt 66, 380, 383) und zwar auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof beibehaltenen Begriffsbestimmung, daß Angestellte dann als Beamte im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, wenn sie, von einer zuständigen Stelle berufen, Dienstverrichtungen wahrnehmen, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGHSt 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276 [BGH 14.07.1954 - 5 StR 688/53]; 8, 21) [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55].
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 445/54

    Rechtsmittel

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