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   BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77   

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https://dejure.org/1979,1181
BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77 (https://dejure.org/1979,1181)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1979 - I ZR 35/77 (https://dejure.org/1979,1181)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1979 - I ZR 35/77 (https://dejure.org/1979,1181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1 2. Alt.
    Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Kontinent" in einer Firmenbezeichnung

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 30
  • GRUR 1979, 716
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77
    Wie der Senat bereits im ersten Revisionsurteil dargelegt hat, sind auch auf den vorliegenden Fall die in der Euro-Spirituosen-Entscheidung (BGHZ 53, 339 = GRUR 1970, 461, 463) entwickelten Grundsätze anwendbar.

    Die Änderung der Formel des angefochtenen Urteils im Hinblick auf die konkrete Verletzungsform dient lediglich der Klarstellung und führt nicht zu einer teilweisen Klageabweisung (vgl. BGHZ 53, 339, 345 - Euro-Spirituosen).

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73
    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77
    Auf die Revision der Klägerin wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (I ZR 51/73).
  • BGH, 11.10.1972 - I ZR 38/71

    Streit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet des Kaffehandels - Aussage

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77
    Der vorliegende Sachverhalt ist entgegen der Auffassung der Revision nicht mit dem des Urteils des erkennenden Senats "Millionen trinken ..." (GRUR 1973, 532) vergleichbar.
  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12

    Bankkonto mit Rechtsservice - Wettbewerbsverstoß einer Bank: Irreführende Werbung

    Dieses Verbraucherleitbild hat in erster Linie Auswirkungen auf die für einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot erforderliche Quote, so dass nicht (mehr) davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil des Verkehrs, der für eine Irreführung ausreiche, bei einer Irreführungsquote von 10% bis 15 % liege (so z.B. noch BGH GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent Möbel; BGH GRUR 1992, 66, 68 - Königl.-Bayerische Weisse).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Bei Mißverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit muß der Verwender aber die ihm ungünstigere Inhaltsangabe gegen sich gelten lassen (vgl. BGH GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee; GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent-Möbel).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 106/81

    Kofferschaden

    Ob eine Werbeaussage gem. § 3 UWG als irreführend zu beanstanden ist, hängt maßgeblich von der Verkehrsauffassung ab, wie sie sich anhand des Gesamteindrucks der Werbeaussage bildet (BGH GRUR 1969, 415, 416 = WRP 1969, 239, 240 - Kaffee-Rösterei; GRUR 1973, 534, 535 = WRP 1973, 88, 89 - Mehrwert II; GRUR 1979, 716, 718 - WRP 1979, 639, 640, 641 - Kontinent Möbel; st. Rspr.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 6 O 186/20
    Das bedeutet auch, dass der Werbende bei Missverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit den ihm ungünstigeren Bedeutungsgehalt der Angabe gegen sich gelten lassen muss (vgl. BGH, GRUR 1982, 563, 564 - Betonklinker; BGH, GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent-Möbel; BGH, GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee).
  • OLG München, 03.05.1984 - 6 U 1042/83

    Rechtsfähigkeit eines volkseigenen Kombinates bzw. Kombinatsbetriebes bzw.

    Der BGH hat in der Entscheidung "Kontinent Möbel" (GRUR 1979, 716, 718) ausgeführt, daß es nicht fernliegend sei, eine Irreführung von ca. 10 % der Allgemeinheit für die Anwendung des § 3 UWG genügen zu lassen.
  • OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90

    Irreführung durch Werbung für Brot- und Backwaren mit einer stilisierten

    Das ist ein sehr geringer Anteil, der - auch wenn der Bundesgerichtshof in der so genannten "Kontinent-Möbel"-Entscheidung (GRUR 1979, 716 mit Anm. Micheli) als Orientierungsmarke etwa 10 % genannt haben mag - jedenfalls von gewichtigen Stimmen, zumal auf einem weniger bedeutsamen Feld, für unerheblich gehalten wird (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdn. 27 m.w.N.).
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