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   BGH, 06.04.1995 - 1 StR 82/95   

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https://dejure.org/1995,3962
BGH, 06.04.1995 - 1 StR 82/95 (https://dejure.org/1995,3962)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - 1 StR 82/95 (https://dejure.org/1995,3962)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - 1 StR 82/95 (https://dejure.org/1995,3962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Jungen - Änderung des Gesetzestextes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2, § 175, § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2344
  • NJW-RR 1995, 1305
  • NVwZ 1995, 1034
  • NStZ 1996, 126
  • NStZ-RR 1996, 33
  • WM 1995, 1244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
    Auszug aus BGH, 06.04.1995 - 1 StR 82/95
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt auch die Einziehungsanordnung aufgehoben, weil sie zu unbestimmt ist (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Tateinheitliches Zusammentreffen mit sexuellem Mißbrauch von Kindern kommt hingegen in Betracht, wenn die Tat gemäß § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB "unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt" begangen wird und damit zusätzliches Unrecht aufweist (zu einem Entgeltfall vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 10).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95

    Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher

    Das Verhalten des Angeklagten gegenüber W. G. erfüllt die Voraussetzungen des durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) neu geschaffenen § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der - wenn auch unter engeren Voraussetzungen, die hier gegeben sind - den zur Tatzeit in § 175 Abs. 1 StGB a.F. gewährleisteten Schutz männlicher Jugendlicher unter sechzehn Jahren gegen sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene übernommen und fortgeführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 - undUrteil vom 6. April 1995 - 1 StR 82/95).
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