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   BGH, 06.04.2000 - I ZR 75/98   

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https://dejure.org/2000,2699
BGH, 06.04.2000 - I ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,2699)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2000 - I ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,2699)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2000 - I ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,2699)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    UWG § 13 Abs. 5
    Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch - Rechtsmißbrauch - Unlauterer Wettbewerb - Wettbewerbsverbot - Gesellschaft - Schwesterfirmen

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 5; ; UWG § 13; ; UWG § 13 Abs. 2; ; UWG § 13 Abs. 6; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 5, §§ 1, 3, 7 Abs. 1
    Mißbrauch der Klagebefugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von Media-Markt/Saturn-Gesellschaften als rechtsmißbräuchlich abgewiesen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    BGH erschwert Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen - Wettbewerbsklagen von Media-Markt/ Saturn-Gesellschaften als rechtsmißbräuchlich abgewiesen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Wird aber ein Mitbewerber wie im Streitfall wegen eines Wettbewerbsverstoßes von 14 Schwestergesellschaften abgemahnt, die teilweise (wie etwa die beiden Klägerinnen im vorliegenden und im Parallelverfahren I ZR 75/98) ihren Sitz in derselben Stadt haben, und werden daraufhin 14 Verfügungsverfahren sowie 14 Hauptsacheverfahren eingeleitet, so ist aufgrund der festgestellten Konzernstruktur davon auszugehen, daß das eine Konzernunternehmen von der gleichzeitigen Rechtsverfolgung durch die anderen Konzernunternehmen weiß und daß alle beteiligten Konzerngesellschaften die gezielte Mehrfachverfolgung billigen und durch den eigenen Beitrag fördern wollen.

    Denn auch wenn die Klägerin und ihre Schwestergesellschaften mit der Möglichkeit räumlich beschränkt wirkender Unterlassungstitel rechnen mußten, wäre es in keinem Fall erforderlich gewesen, daß die Beklagte von zwei in derselben Stadt ansässigen Konzernunternehmen - neben der Klägerin ist dies die ebenfalls in Nürnberg ansässige und tätige Klägerin im Parallelverfahren I ZR 75/98 - verklagt wird.

  • VG Berlin, 06.03.2001 - 35 A 10.01

    Erstattungsfähigkeit einer Prozessgebühr zuzüglich Nebenkosten ; Negativ

    Dieses Verbot unzulässiger (missbräuchlicher) Rechtsausübung hat seinen dogmatischen Ursprung im Zivilrecht (vgl. § 242 BGB), wonach die Ausübung eines Rechtes nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dann unzulässig sein kann, wenn der Berechtigte keine schutzwürdigen Interessen verfolgt (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 242 Rn. 38-40, 50-52; Münchener Kommentar zum BGB, Band 2, 3. Aufl. 1994, § 242 Rn. 255 ff., 442, 447), so dass die Ausübung des individuellen Rechts als treuwidrig und damit unzulässig beanstandet wird (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2000 - I ZR 67/98, I ZR 75/98, I ZR 76/98 und I ZR 114/98: Abweisung von Konkurrentenklagen als rechtsmißbräuchlich, weil mit ihnen das sachfremde Ziel verfolgt worden sei, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten).
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