Rechtsprechung
BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 69 Abs. 1 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Gesamtwürdigung; verkehrsspezifischer Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Annahme einer Ungeeignetheit zur Führung eines Fahrzeugs; Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bei einem Transport von großen Rauschgiftmengen; Frage nach dem Erfordernis eines verkehrsspezifischen Zusammenhangs zwischen einzelnen ...
- blutalkohol
, S. 94
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität
- Judicialis
StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1
Entzug der Fahrerlaubnis bei Einfuhr und Handel mit BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2005, 992 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die Beurteilung der Eignungsfrage liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür aus der Tat erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - 4 StR 100/04, juris Rn. 4.).