Rechtsprechung
BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO
Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung der Einlassung des Angeklagten); Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Beurteilung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers beim heimtückisch begangenen Mord; Heranziehung des Zweifelssatzes bei der Beurteilung der Konkurrenzen; Subsidiarität des versuchten gegenüber dem vollendeten Totschlag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke trotz offen feindseligem Gegenübertreten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 201
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von …
Dahinter tritt die Versuchsstrafbarkeit der Einzelfälle, in denen die Überweisungen nicht ausgeführt worden sind, jeweils als subsidiär zurück (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201 f.;… Fischer aaO vor § 52 Rdn. 41). - BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); …
Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10). - KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung …
Das Vorbringen des Betroffenen gegen die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen beschränkt sich auf teils urteilsfremde Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung, mit denen der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201).
- BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 19.02.2019 - 5 StR 662/18
Abgrenzung von (versuchtem) schwerem Raub und räuberischer Erpressung (äußeres …
Treffen aber Versuch und Vollendung ein und desselben Delikts wie hier zusammen, tritt der Versuch zurück (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202). - OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei …
Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (…vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach juris; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10);… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).