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BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Aussicht der Rechtsverfolgung auf Erfolg; Festlegung des Zeitpunkts der Schadensentstehung nach der sogenanten Risiko-Schaden-Formel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 51b; ZPO § 249
Berechnung des Schadens bei anwaltlicher Pflichtverletzung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 09.06.2004 - 7 O 199/04
- OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
- BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 244/06
Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer vom …
Ist ein Zulassungsgrund nicht gegeben, kommt es für die Entscheidung nach § 114 ZPO allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache selbst an, die bereits im Prozesskostenhilfeverfahren beurteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2003 - IV ZR 366/02, FamRZ 2003, 1552, 1553; v. 6. April 2006 - IX ZR 163/05).