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   BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08   

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BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08 (https://dejure.org/2011,2978)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2011 - XII ZB 89/08 (https://dejure.org/2011,2978)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2011 - XII ZB 89/08 (https://dejure.org/2011,2978)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1587 Abs 1 BGB vom 02.01.2002, § 1587a Abs 2 Nr 5 BGB, § 3b Abs 1 VersorgAusglHärteG
    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. §§ 1587, 1587a Abs. 2 Nr. 5; VAHRG § 3b Abs. 1
    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auszugleichen im Versorgungsausgleich sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • RA Kotz

    Versorgungsausgleich - Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechten aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht im Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Versorgungsausgleich: Anrechte aus Rentenlebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die abgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Finanzierungslebensversicherung im Versorgungsausgleich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Scheidung: Renten-Versicherung geht immer in Versorgungsausgleich ein

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auch Rentenlebensversicherungen, die zum Zwecke der Baufinanzierung abgetreten sind, sind im Versorgungsausgleich auszugleichen

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Zur Kreditsicherung abgetretene Anrechte aus einer Lebensversicherung sind grundsätzlich im Versorgungsausgleich auszugleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1671
  • MDR 2011, 730
  • FamRZ 2011, 963
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06

    Zur Frage, ob Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
    Nach einer Ansicht (OLG Nürnberg FamRZ 2007, 1246) ist es jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, eine Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn die Rechte daraus von vornherein zur Tilgung des Darlehens bei Endfälligkeit abgetreten sind.
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
    Soweit dadurch die Baufinanzierung abgelöst wird, wird die zur Sicherheit abgetretene Lebensversicherung frei und steht wirtschaftlich dem Versicherungsnehmer zu (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 132/85 - FamRZ 1988, 936, 939).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung abgetretener Rechte aus einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
    Die Vertreter der Gegenauffassung (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 395; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 Rn. 12) berufen sich darauf, dass eine Sicherungsabtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung deren Berücksichtigung im Versorgungsausgleich solange nicht entgegenstünde, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden sei.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98

    Berücksichtigung eines Renten-Lebensversicherungsvertrages mit Kapitalwahlrecht

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
    Handelt es sich um einen Rentenlebensversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht, ist die Anwartschaft in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn der Berechtigte sein Wahlrecht bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags nicht ausgeübt hat (Senatsbeschluss BGHZ 153, 393 = FamRZ 2003, 664).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen

    Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2011, XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963).

    Soweit dadurch die Darlehensschuld abgelöst wird, wird die zur Sicherheit abgetretene Lebensversicherung frei und steht wirtschaftlich dem Versicherungsnehmer zu (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 89/08 - FamRZ 2011, 963 Rn. 8 ff. mwN).

  • OLG Hamm, 02.09.2015 - 13 UF 119/09

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich zur Kreditsicherung einer

    Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht (Anschluss an BGH XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963).

    Auch wenn eine Rentenversicherung der Tilgung eines Darlehens dient, steht dieser Umstand nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ihrer Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zugunsten der Antragsgegnerin nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.4.2011, Az.: XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963, juris, Rn. 11 ff.).

    Im Rahmen eines derartig angelegten Geschäftsmodells sind die Versorgungsanrechte daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu keiner Zeit der Disposition des geschiedenen Ehegatten entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.4.2011, Az.: XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963, juris, Rn. 11 ff.; zum neuen Recht auch BGH, Beschluss vom 7.8.2013, Az.: XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715).

  • OLG Stuttgart, 27.12.2012 - 17 UF 237/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung der Pfändung von Anrechten in der

    Der BGH hat noch unter der Geltung des bis August 2009 anzuwendenden materiellen Rechts des Versorgungsausgleichs entschieden, dass selbst ein Anrecht, das zur Sicherheit abgetreten ist, nach wie vor im Versorgungsausgleich auszugleichen ist, da es wirtschaftlich noch dem Versicherten/Sicherungsgeber und nicht dem Sicherungsnehmer zustehe (BGH, FamRZ 2011, 963).

    Da die gepfändete Forderung weder aus dem Vermögen der Antragstellerin ausgeschieden noch die Zwangsvollstreckung beendet ist, unterliegt sie trotz Bestehens eines vorrangigen Rechts dem Versorgungsausgleich (BGH, FamRZ 2011, 963 zum alten Recht; KG FamRZ 2012, 1218).

  • OLG Stuttgart, 21.09.2012 - 15 UF 172/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts der

    Insofern sind also die Grundsätze der Entscheidung des BGH vom 06.04.2011 (FamRZ 2011, 963) weiterhin anwendbar und somit ein abgetretenes Anrecht grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.

    Der BGH hat sich bereits zum alten Recht bei abgetretenen Vorsorgeanwartschaften gegen eine formale und für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise entschieden, wonach die Rechte aus einem abgetretenen Anrecht - wirtschaftlich betrachtet - noch immer zum Vermögen des Ausgleichspflichtigen gehören (BGH FamRZ 2011, 963 Rn. 11).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits

    Werden Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH FamRZ 2011, 963; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642).

    25 Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.4.2011 (FamRZ 2011, 963), welche sich mit der vorliegenden Problematik auseinandersetzt, noch zum alten Recht des Versorgungsausgleichs ergangen ist, unter dessen Geltung Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungsverträgen lediglich Rechnungsposten in der durchzuführenden Gesamtsaldierung darstellten, in welche bei der Durchführung des Ausgleichs nicht unmittelbar eingegriffen wurde, weil der Ausgleich über die gesetzlichen Rentenanrechte oder durch Beitragszahlung erfolgte.

  • OLG Hamm, 17.09.2013 - 26 U 88/12

    Frauenarzt hat schwerwiegende Brustkrebserkrankung einer 40jährigen nicht zu spät

    Im Übrigen kann nach der Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehlern (NJW 2011, 1671) dem Beklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden, aufgrund der von ihm erhobenen Befunde und deren Bewertung keine Mammografie veranlasst zu haben.
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Denn hätte der Ehemann keine Kapitallebensversicherungen, sondern in den Versorgungsausgleich einzubeziehende, sicherungsabgetretene (dazu Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Januar 2012 - 9 UF 161/11 -, juris; zum alten Recht BGH FamRZ 2011, 963) Rentenversicherungen, so erhöhte sich zwangsläufig zugleich der Zugewinn der Ehefrau mit der Folge, dass sie entweder selbst zugewinnausgleichspflichtig würde oder sich ein ihr gegen den Ehemann zustehender Zugewinnausgleichsanspruch verminderte.
  • OLG Köln, 18.01.2022 - 14 UF 168/21

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Anrechts im Versorgungsausgleich;

    Eine Einbeziehung eines Anrechts in den Versorgungsaugleich setzt weiter voraus, dass dieses wirtschaftlich dem Ehegatten und nicht einem Dritten zusteht (BGH, Beschlüsse vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, juris Rn. 8 und vom 06.04.2011 - XII ZB 89/08, juris Rn. 8; Breuers in: jurisPK-BGB, Bd. 4, 9. Aufl. 2020, § 2 VersAusglG, Rn. 89).

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2011 (BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - XII ZB 89/08 , juris Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 01.06.2012 - 15 UF 81/12

    Einbeziehung einer abgetretenen Lebensversicherung in denVersorgungsausgleich

    Die zur Sicherheit abgetretene Rentenversicherung gehört wirtschaftlich weiterhin solange zum Vermögen des Zedenten, bis die Sicherheit nach Eintritt des Sicherungsfalls vom Sicherungsnehmer in Anspruch genommen wird oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden ist (vgl. BGH, FamRZ 2011, 963 f. zu §§ 1587 Abs. 1, 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F.; OLG Schleswig, B.v. 16.04.2012 - 10 UF 322/11; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012, 1014; a.A. Kemper/Norpoth, FamRB 2011, 284, 285; Kirchmeier, VersR 2009, 1581, 1584).

    Die zur Einbeziehung einer sicherungsabgetretenen Lebensversicherung bislang ergangene höchstrichterliche Entscheidung (BGH, FamRZ 2011, 963 f.) bezieht sich zwar noch auf die bis zum 31.08.2009 geltende Rechtslage, wonach die einzelnen Versorgungen nur als Rechnungsposten in eine Gesamtsaldierung einzubeziehen waren.

  • OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17

    Anrecht aus einer privaten Altersrentenversicherung bei Durchführung des

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich hingegen in der Entscheidung vom 15. November 2011, 7 UF 1463/11, dafür ausgesprochen, zur Sicherung abgetretene Anrechte in Fortführung der noch zur Regelung des Versorgungsausgleichs vor Inkrafttreten des VersAusglG ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2011 (FamRZ 2011, 963) dem Versorgungsausgleich zu unterwerfen.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2013 - 2 UF 270/12

    Sicherungshalber abgetretenes Versorgungsanrecht im Versorgungsausgleich

  • OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und

  • OLG Brandenburg, 04.03.2013 - 13 UF 258/11

    Zedierte Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung als ausgleichsfähiges

  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 13 UF 37/11

    Ehescheidungsrecht: Durchführung des Versorgungsausgleichs in Bezug auf eine

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 UF 250/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines vom Finanzamt

  • KG, 06.02.2012 - 17 UF 272/11

    Versorgungsausgleich: Teilung des vor Verfahrenseinleitung durch einen

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Absicherung eines Darlehens

  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 13 UF 27/13

    Externe Teilung im Versorgungsausgleichsverfahren; Ausgleich eines

  • OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13

    Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 83/15

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines sicherungshalber abgetretenen Anrechts

  • OLG Hamm, 20.08.2013 - 9 UF 1/13

    Durchführung

  • OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11

    Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich

  • OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 10 UF 51/20

    Versorgungsausgleich - Versorgungsanwartschaften im Insolvenzbeschlag

  • OLG Hamm, 24.04.2013 - 8 UF 20/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Versicherungsparten

  • OLG Naumburg, 12.04.2013 - 3 UF 49/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines sicherungsabgetretenen

  • OLG Naumburg, 11.04.2013 - 3 UF 49/13

    Anrecht der betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Bestehende

  • OLG Brandenburg, 26.08.2013 - 10 UF 132/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer zur Besicherung eines Darlehens

  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 13 UF 194/20

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer zur Sicherung eines

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