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   BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15   

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https://dejure.org/2016,14769
BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 1-2
    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Kindesmissbrauch: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Strafrecht: Stafzumessung und Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil - beim Kindesmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).

    Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Sie lässt das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters unberührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68, BVerfGE 25, 269, 294).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Die Verjährung der Strafverfolgung soll vielmehr dem Rechtsfrieden dienen und einer Untätigkeit der Behörden vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Das Strafbedürfnis nimmt mit langem Zeitablauf seit der Begehung der Tat ab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 535/14

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Vorhalt einer langen Tatdauer bei verschiedenen

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Das gilt prinzipiell auch für Missbrauchsdelikte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 40).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Die Verjährung der Strafverfolgung soll vielmehr dem Rechtsfrieden dienen und einer Untätigkeit der Behörden vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Der Ansicht des anfragenden Senats (zustimmend der 2. Strafsenat (Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 219/15)), dass das Gewicht des Zeitablaufs von der Länge der Verjährungsfrist nicht beeinflusst werden dürfe, kann der Senat nicht teilen.

    d) Soweit eingewandt wird, der Zweck der verjährungsrechtlichen Regelungen bestehe nicht darin, einer Verminderung von Strafzumessungsgründen Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 219/15, NStZ-RR 2016, 241), kann dies den Senat nicht zu einer anderen Ansicht bewegen.

  • BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 67/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Der 2. Strafsenat hat mit Beschluss vom 6. April 2016 in der Sache 2 StR 219/15 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und zur Begründung ausgeführt:.
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