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   BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15   

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https://dejure.org/2016,8871
BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15 (https://dejure.org/2016,8871)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - VIII ZR 78/15 (https://dejure.org/2016,8871)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - VIII ZR 78/15 (https://dejure.org/2016,8871)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556a Abs 1 S 2 BGB, § 556a Abs 2 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Einbeziehung von verursachungsabhängigen und verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Betriebskostenabrechnung

  • IWW

    § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 556 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 556a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB, Art. 229 § 3, Art. 231 § 2 EGBGB, § 556a Abs. 2 Satz 1 BGB, § 556a Abs. 2 BGB, § 315 BGB, § 556a Abs. 2 Satz 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Umlage der Betriebskosten in gewissem Umfang; Berücksichtigung einer angemessenen Mindestmenge bei der Abrechnung der Betriebskosten der Müllbeseitigung am Maßstab des verursachten und erfassten ...

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Einbeziehung von verursachungsabhängigen und verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Betriebskostenabrechnung

  • ra.de
  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Mietrecht: Kündigungsgrund erhebliche und schuldhafte Verletzung einer (Neben-) Pflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556a Abs. 1 S. 2; BGB § 556a Abs. 2 S. 1
    Einbeziehung von verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Umlage der Betriebskosten in gewissem Umfang; Berücksichtigung einer angemessenen Mindestmenge bei der Abrechnung der Betriebskosten der Müllbeseitigung am Maßstab des verursachten und erfassten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Müllbeseitigung: Kann Mindestmenge berücksichtigt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Müllgebühren: Umlage der Kosten einer verbrauchsunabhängigen Mindestmenge

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann eine Mindest-Müllmenge abgerechnet werden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Vermieter darf Mindestmüllmenge festlegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Umlage der Betriebskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung von verursachungsunabhängigen Kostenbestandteilen in die Umlage der Betriebskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Vermieter eine Mindestmüllmenge festlegen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Mindest-Müllmenge abrechnen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Änderung Betriebskosten - neuer Abrechnungsmaßstab für Umlage

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Neuer Abrechnungsmaßstab, Umlageschlüssel für Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Mietrecht: Kündigungsgrund erhebliche und schuldhafte Verletzung einer (Neben-) Pflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müllentsorgungskosten: Berücksichtigung einer Mindestmüllmenge zulässig? (IMR 2016, 229)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 713
  • MDR 2016, 761
  • NZM 2016, 437
  • ZMR 2016, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    § 556a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB gestattet es, verursachungsabhängige Betriebskosten nicht zu 100 % nach erfasster Verursachung umzulegen, sondern in gewissem Umfang verursachungsunabhängige Kostenbestandteile in die Umlage der Betriebskosten einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010, VIII ZR 183/09, NJW 2010, 3645).

    Der Abrechnung muss ein Maßstab zugrunde liegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der Verursachung "Rechnung trägt", das heißt sie angemessen berücksichtigt (Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 183/09, NJW 2010, 3645 Rn. 15).

    Das Gesetz lässt es nicht nur zu, die Umlage solcher Betriebskosten nicht zu 100 % nach erfasstem Verbrauch beziehungsweise erfasster Verursachung vorzunehmen, sondern erlaubt es auch, bei solchen Betriebskosten in gewissem Umfang verbrauchs- oder verursachungsunabhängige Kostenbestandteile in die Umlage einzubeziehen (Senatsurteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 183/09, aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 97/11

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Regelung über die Befugnis des Vermieters zur

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Die vorgenannte Regelung ist, worüber unter den Parteien kein Streit besteht, gemäß Art. 229 § 3, Art. 231 § 2 EGBGB auch auf die vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 bestehenden Mietverhältnisse uneingeschränkt anwendbar (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2011 - VIII ZR 97/11, NJW 2012, 226 Rn. 17).

    b) Dieses Verständnis entspricht dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, der mit der Regelung des § 556a Abs. 2 BGB unter anderem das Ziel verfolgt, mehr Abrechnungs- und Kostengerechtigkeit zu schaffen (BT-Drucks. 14/4553, S. 2, 37, 51; Senatsurteil vom 21. September 2011 - VIII ZR 97/11, aaO Rn. 15).

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Diese Regelung verfolgt den berechtigten Zweck, eine illegale Abfallentsorgung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Urteile vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96, juris Rn. 54; vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04, juris Rn. 104; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14, juris Rn. 32, und 9 KN 316/13, juris Rn. 42).
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Nach dieser Maßgabe bedarf es keiner Ausführungen, ob unter den gegebenen Umständen der Kläger berechtigt ist, bei einer - wie hier - formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung eine Neuberechnung zu fordern oder ob der geltend gemachte Anspruch auf Neuerteilung der Abrechnung schon deshalb nicht besteht, weil der Kläger - wie das von ihm im Rahmen des Hilfsantrags ermittelte Zahlenwerk deutlich macht - die Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 2010 und 2011 durch eine eigene Berechnung der Müllbeseitigungskosten korrigieren kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NJW 2011, 368 Rn. 16; vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b).
  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Nach dieser Maßgabe bedarf es keiner Ausführungen, ob unter den gegebenen Umständen der Kläger berechtigt ist, bei einer - wie hier - formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung eine Neuberechnung zu fordern oder ob der geltend gemachte Anspruch auf Neuerteilung der Abrechnung schon deshalb nicht besteht, weil der Kläger - wie das von ihm im Rahmen des Hilfsantrags ermittelte Zahlenwerk deutlich macht - die Betriebskostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 2010 und 2011 durch eine eigene Berechnung der Müllbeseitigungskosten korrigieren kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NJW 2011, 368 Rn. 16; vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 33/14
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Diese Regelung verfolgt den berechtigten Zweck, eine illegale Abfallentsorgung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Urteile vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96, juris Rn. 54; vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04, juris Rn. 104; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14, juris Rn. 32, und 9 KN 316/13, juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13

    Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab;

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Diese Regelung verfolgt den berechtigten Zweck, eine illegale Abfallentsorgung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Urteile vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96, juris Rn. 54; vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04, juris Rn. 104; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14, juris Rn. 32, und 9 KN 316/13, juris Rn. 42).
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Diese Regelung verfolgt den berechtigten Zweck, eine illegale Abfallentsorgung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Urteile vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96, juris Rn. 54; vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04, juris Rn. 104; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14, juris Rn. 32, und 9 KN 316/13, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Diese Regelung verfolgt den berechtigten Zweck, eine illegale Abfallentsorgung als wirtschaftlich sinnlos erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6/07, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Urteile vom 11. Juni 2001 - 4 N 47/96, juris Rn. 54; vom 16. Februar 2011 - 1 KO 1367/04, juris Rn. 104; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14, juris Rn. 32, und 9 KN 316/13, juris Rn. 42).
  • AG Remscheid, 19.10.2010 - 27 C 171/09

    Anspruch auf Zugrundelegung der erfassten Menge des entsorgten Hausmülls in der

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 78/15
    Die Gegenauffassung, wonach auf diese Weise die Abrechnung nach Verbrauch beziehungsweise Verursachung verlassen werde (Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearbeitung 2014, § 556a Rn. 21, unter Hinweis auf AG Schwedt, WuM 2013, 317; AG Remscheid, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 27 C 171/09, juris Rn. 5), rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil das Gesetz eine solche Umlage billigt.
  • AG Frankenthal, 15.02.2019 - 3a C 288/18

    Rückforderung von Betriebskosten bei nicht ordnungsgemäßer Wertstofftrennung

    Nach dem Vorgenannten ist daher die streitgegenständliche Betriebskostenabrechnung formell und materiell rechtmäßig (BGH Urteil vom 06.04.2016 NZM 2016, 437), sodass die Beklagte einen Rechtsgrund für die vereinnahmten Betriebskostenzahlungen der Kläger hat.
  • BGH, 25.01.2023 - VIII ZR 230/21

    Abschluss eines die Betriebskosten auslösenden Dienstleistungsvertrags bereits

    Die Revision macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 6. April 2016 (VIII ZR 78/15, NJW-RR 2016, 713 Rn. 19 f. [zur Wahl eines Verteilerschlüssels gemäß § 556a BGB]) zu Recht geltend, dass das Nachsortieren im Zusammenhang mit dem Mindestrestmüllvolumen auch der Vorbeugung und Verhinderung von - hier sogar bußgeldbewehrten (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf, Ddf. Amtsbl. Nr. 13 vom 1. April 2000) - Fehlbefüllungen der Abfallbehälter dient.
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