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   BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16   

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https://dejure.org/2017,25697
BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16 (https://dejure.org/2017,25697)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - I ZR 159/16 (https://dejure.org/2017,25697)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - I ZR 159/16 (https://dejure.org/2017,25697)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a UWG, Art 4 Buchst c EUV 626/2011
    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Luftkonditionierers auf einer mit der preisbezogenen Werbung verlinkten Internetseite - Energieeffizienzklasse II

  • webshoprecht.de

    Zur Art und Weise der Angaben der Energieeffizienzklasse im Internethandel - Energieeffizienzklasse II

  • IWW

    §§ 8, ... 3, 3a UWG, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, Verordnung (EU) Nr. 626/2011, Richtlinie 2010/30/EU, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Verordnung (EU) Nr. 1062/2010, Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG, § 3 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, Art. 267 AEUV, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Energieeffizienzklasse II

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers; Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch; Werbung mit Preisen ohne Angabe der Energieeffizienzklasse

  • Betriebs-Berater

    Energiebezogene Informationen bei Produktwerbung im Internet - Energieeffizienzklasse II

  • online-und-recht.de

    Angaben zur Energieeffizienzklasse im Online-Shop: Energieeffizienzklasse II

  • kanzlei.biz

    Zur Platzierungen der Energieeffizienzklasse-Angaben in einem Online-Shop

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Luftkonditionierers auf einer mit der preisbezogenen Werbung verlinkten Internetseite - Energieeffizienzklasse II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; VO (EU) Nr. 626/2011 Art. 4 Buchst. c
    Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers; Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch; Werbung mit Preisen ohne Angabe der Energieeffizienzklasse

  • rechtsportal.de

    Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers; Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch; Werbung mit Preisen ohne Angabe der Energieeffizienzklasse

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Energieeffizienzklasse II

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Luftkonditionierers auf einer mit der preisbezogenen Werbung verlinkten Internetseite - Energieeffizienzklasse II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Angaben zur Energieeffizienzklasse: "Mehr zum Artikel” reicht nicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe der Energieeffizienzklasse im Online-Shop kann über sprechenden Link erfolgen - Link "Mehr zum Artikel" reicht nicht

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Große Sorgfaltspflichten für Onlinehändler bei Angabe der Energieeffizienzklasse

  • heise.de (Pressemeldung, 10.08.2017)

    Energieeffizienz von Elektrogeräten muss online direkt erkennbar sein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kennzeichnungspflicht in Bezug auf Energieverbrauch bei Internetangebot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit Preisen ohne Angabe der Energieeffizienzklasse unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Energieeffizienzklasse muss auch online klar erkennbar sein

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wo müssen Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht werden?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Energieeffizienzklasse für Klimagerät im Webshop

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung im Onlineshop wegen fehlender Energieeffizienzklasse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Link-Hinweis "Mehr zum Artikel" in Online-Shop zur Angabe der Effizienzklasse nicht ausreichend

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Energieeffizienzangaben im Online-Handel

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Artikel als Verlinkung zu Angaben bezüglich Energieeffizienz unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Energieeffizienzklasse von Elektrogeräten muss auch online klar erkennbar sein - Energieeffizienz von erheblicher Bedeutung für Bewertung eines Gerätes

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1252
  • MDR 2017, 1068
  • GRUR 2017, 928
  • MMR 2017, 750
  • BB 2017, 1729
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 181/14

    Energieeffizienzklasse - Wettbewerbsverstoß: Gemeinschaftsrechtliche Bestimmung

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    Dem entspricht ein nur allgemein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link nicht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4. Februar 2016, I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 22 ff. = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I).

    c) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist seine Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 10 = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I; Urteil vom 10. November 2016 - I ZR 29/15, GRUR 2017, 286 Rn. 8 = WRP 2017, 296 - Hörgeräteausstellung, jeweils mwN).

    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage im Hinblick auf den nunmehr in § 3a UWG geregelten Rechtsbruchtatbestand folgt daraus aber nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 11 - Energieeffizienzklasse I; BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 14 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung, jeweils mwN).

    d) Die Bestimmung des Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung stellt eine dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG und § 4 Nr. 11 UWG aF dar (zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 13 - Energieeffizienzklasse I, mwN).

    (1) Der Senat hat zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 - nach dieser Vorschrift haben die Händler sicherzustellen, dass bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Fernsehgerätemodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird - entschieden, dass die Energieeffizienzklasse eines im Internet beworbenen Fernsehgerätemodells nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden muss (BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 15 bis 23 - Energieeffizienzklasse I).

    (2) Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie der Rechtsprechung des Senats, nach der bei einer Internetwerbung wegen vom Gesetz geforderter und für den Verbraucher wesentlicher Angaben grundsätzlich auf eine andere Internetseite verwiesen werden kann (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 59 - Ving Sverige; BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 24 - Energieeffizienzklasse I).

    Im Hinblick darauf muss ein Link, mit dem auf die Angabe der Energieeffizienzklasse auf einer anderen Internetseite verwiesen wird, nicht nur räumlich in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht, sondern auch inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 22 - Energieeffizienzklasse I).

  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    Da keine vernünftigen Zweifel an der vorstehend vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts bestehen, ist kein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 18. Oktober 2011 - C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, Slg. 2011, I-9711 = NVwZ 2011, 1506 Rn. 31 - Boxus).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    Da keine vernünftigen Zweifel an der vorstehend vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts bestehen, ist kein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 18. Oktober 2011 - C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, Slg. 2011, I-9711 = NVwZ 2011, 1506 Rn. 31 - Boxus).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2016 - 4 U 111/15

    Mehr zum Artikel - Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Zweibrücken, WRP 2016, 1174).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15

    Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage im Hinblick auf den nunmehr in § 3a UWG geregelten Rechtsbruchtatbestand folgt daraus aber nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 11 - Energieeffizienzklasse I; BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 Rn. 14 = WRP 2017, 69 - Arbeitnehmerüberlassung, jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    c) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist seine Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 10 = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I; Urteil vom 10. November 2016 - I ZR 29/15, GRUR 2017, 286 Rn. 8 = WRP 2017, 296 - Hörgeräteausstellung, jeweils mwN).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16
    (2) Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sowie der Rechtsprechung des Senats, nach der bei einer Internetwerbung wegen vom Gesetz geforderter und für den Verbraucher wesentlicher Angaben grundsätzlich auf eine andere Internetseite verwiesen werden kann (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 59 - Ving Sverige; BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 24 - Energieeffizienzklasse I).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    a) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist seine Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 14 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

    Sie soll gewährleisten, dass die Verbraucher über die Energieeffizienzklassen der für die beworbene Leuchte geeigneten Leuchtmittel informiert werden und ihre Entscheidung, ob sie die Leuchte anschaffen, in voller Sachkenntnis treffen können (zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 1062/2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 13 = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I; zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 626/2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 17 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II).

    Weitere Informationen zur Energieeffizienz werden auf der Übersichtsseite nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht in der Form eines Links, der inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung zu erkennen ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 22 - Energieeffizienzklasse I; GRUR 2017, 928 Rn. 23 - Energieeffizienzklasse II), oder in der Form eines Maus-Rollovers, bei dem die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung angezeigt werden, wenn der Mauszeiger über den Pfeil geführt wird.

  • OLG Hamburg, 17.12.2020 - 15 U 129/19

    Top Smartphones im besten Netz - Unterscheidung einer Alleinstellungswerbung von

    Damit werde den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Sternchenhinweisen bzw. Verweisen auf eine nachgeschaltete Internetseite (BGH, GRUR-RS 2012, 13391 - Bester Preis der Stadt und BGH, GRUR 2017, 928 - Energieeffizienzklasse I) nicht genügt.

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass bei einer Internetwerbung wegen vom Gesetz geforderter und für den Verbraucher wesentlicher Angaben grundsätzlich auf eine andere Internetseite verwiesen werden kann (BGH, GRUR 2017, 928 Rn. 20 f. - Energieeffizienzklasse II zu der nach der Delegierten VO (EU) Nr. 626/2011 zur Ergänzung der RL 2010/30/EU erforderlichen Kennzeichnung zum Energieverbrauch; BGH, GRUR 2003, 889 - Internetreservierungssystem zu gemäß der PAngV vorgeschriebenen Angaben).

    Daran ändert sich auch nicht dadurch etwas, dass eine auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann begründet ist, wenn das beanstandete Verhalten des Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2017, 928 Rn. 14 - Energieeffizienzklasse II m.w.N.).

    Das ergibt sich schon daraus, dass der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang stets (nur) prüft, ob und ggf. inwiefern sich die Rechtslage zwischen Verletzungshandlung und letzter gerichtlicher Entscheidung geändert hat (s. BGH, GRUR 2017, 928 Rn. 15 - Energieeffizienzklasse II und die dortigen Verweise) und dass er für die Betrachtung nicht auf die letzte mündliche Tatsachenverhandlung abstellt, sondern auf den Zeitpunkt der Revisionsentscheidung (BGH GRUR 2017, 928 Rn. 14 - Energieeffizienzklasse II).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 260/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthaltung wesentlicher Informationen in einem in einer

    a) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist seine Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 14 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II, jeweils mwN).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 38 O 84/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bewerbung des Produkts "apoGirokonto" als

    Unterlassungsanträge aber, die auf eine konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmen, sind regelmäßig in dem vorstehend unter I 1 a beschriebenen Sinne bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16 - Energieeffizienzklasse II [unter II 1 b]; Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09 - Original Kanchipur [unter II 1 b]; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07 - Erinnerungswerbung im Internet [unter II 3 a]; Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98 - TCM-Zentrum [unter III 1 a]).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20

    Wettbewerbswidrigkeit der Auslobung einer Haushaltswaschmaschine als Gewinn eines

    Zweifelhaft ist bereits, ob der erst am Tag des möglichen Gewinns zur Verfügung gestellte Link zu weiteren Informationen überhaupt geeignet gewesen wäre, einen Kennzeichnungsverstoß in der bereits vorher sichtbaren Werbung zu heilen (verneinend in einem insoweit vergleichbaren Fall BGH, GRUR 2017, 928 - Energieeffizienzklasse II, Rn. 25).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 34 O 34(17
    Unterlassungsanträge aber, die auf eine konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmen, sind regelmäßig in dem vorstehend unter I 1 a beschriebenen Sinne bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16 - Energieeffizienzklasse II [unter II 1 b]; Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09 - Original Kanchipur [unter II 1 b]; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07 - Erinnerungswerbung im Internet [unter II 3 a]; Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98 - TCM-Zentrum [unter III 1 a]).
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