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   BGH, 06.04.2017 - V ZR 96/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17911
BGH, 06.04.2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,17911)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,17911)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - V ZR 96/16 (https://dejure.org/2017,17911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 321a ZPO, § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussersetzungsklage; Haftungsrisiko beim nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs auf Kosten eines einzelnen Wohnungseigentümers; Hinweis des Gerichts auf eine mögliche (eventuelle) Klageerweiterung

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 14 Nr. 1 WEG, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. Einbaus eines Personenaufzugs als Eingriff in das Gemeinschaftseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 321a; WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
    Abweisung der gegen BGH-Urteil zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs durch Wohnungseigentümer von diesem erhobenen Anhörungsrüge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine erfolgreiche Nichtanhörungsrüge

  • rewis.io

    Anhörungsrüge im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussersetzungsklage; Haftungsrisiko beim nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs auf Kosten eines einzelnen Wohnungseigentümers; Hinweis des Gerichts auf eine mögliche (eventuelle) Klageerweiterung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. Einbaus eines Personenaufzugs als Eingriff in das Gemeinschaftseigentum

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussersetzungsklage; Haftungsrisiko beim nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs auf Kosten eines einzelnen Wohnungseigentümers; Hinweis des Gerichts auf eine mögliche (eventuelle) Klageerweiterung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - V ZR 96/16
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Zulässigkeit einer Beschlussersetzungsklage zudem eine Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem neuen klägerischen Anliegen voraussetzt (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14 f.).
  • LG München I, 20.10.2022 - 36 S 1546/22

    Anspruch auf plangerechte Herstellung nach neuem Recht

    Dies erfordert im Regelfall, dass der Kläger mit einem konkreten Beschlussantrag auf der Eigentümerversammlung versucht hat, eine Beschlussfassung zu erwirken (BGHZ 184, 88 Rn. 14 = NZM 2010, 205; BGH BeckRS 2017, 112009 Rn. 6; LG Frankfurt a. M. NZM 2020, 671 Rn. 7; vgl. BeckOK BGB/Zschieschack/ Orthmann, 63. Ed. 1.8.2022, WEG § 44 Rn. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 7/23

    Gerichtliche Verwalterbestellung in Zwei-Personen-Gemeinschaft?

    Allerdings setzt eine gerichtliche Verwalterbestellung im Wege der Beschlussersetzungsklage (§ 44 Abs. 1 S. 2 WEG) zunächst eine Vorbefassung der Eigentümer voraus, anderenfalls fehlt das Rechtschutzbedürfnis (vgl. nur BGH Beschl. v. 6.4.2017 - V ZR 96/16 Rn. 5, BeckRS 2017, 112009).
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