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   BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21   

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https://dejure.org/2021,13791
BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263a Abs. 1 StGB, § 269 Abs. 1 StGB, § 269 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der fehlerhaften Annahme einer natürliche Handlungseinheit bei mehreren Fällen von Computerbetrug

  • rewis.io

    Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten: Erwerb von Online-Tickets unter Verwendung von Kundenkonten mit falschen Personen- und Kreditkartendaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision wegen der fehlerhaften Annahme einer natürliche Handlungseinheit bei mehreren Fällen von Computerbetrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kundenkonto verklammert Betrugstaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täter kaufte hunderte von Online-Tickets mittels fremder Kreditkartendaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21
    Denn der Angeklagte speicherte bei der Anlage von Kundenkonten jeweils unrichtige beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB, die er im Anschluss durch die täuschende Verwendung der Konten zu betrügerischen Fahrkartenbestellungen im Datenverarbeitungssystem der Deutschen Bahn einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21; zur Nutzung von unter falschen Personalien angelegten eBay-Accounts für Betrugstaten vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19 Rn. 28 ff. mwN).

    Es hat jedoch nicht beachtet, dass bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

    Die Aufhebung des Schuldspruches bedingt die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs; zugleich entzieht sie der Einziehungsentscheidung die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21
    Denn der Angeklagte speicherte bei der Anlage von Kundenkonten jeweils unrichtige beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB, die er im Anschluss durch die täuschende Verwendung der Konten zu betrügerischen Fahrkartenbestellungen im Datenverarbeitungssystem der Deutschen Bahn einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21; zur Nutzung von unter falschen Personalien angelegten eBay-Accounts für Betrugstaten vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19 Rn. 28 ff. mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische

    Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten); Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "eBay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23

    Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit

    Zudem ist in den Fällen, in denen der Angeklagte an verschiedenen Tagen bei demselben Onlineanbieter bestellt hat, in den Blick zu nehmen, ob es dabei zu einer mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten gekommen ist (vgl. Senat aaO; BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2014, 214) oder ob es sich jeweils um bloße Einzelbestellungen ohne Rückgriff auf ein vorhandenes Konto gehandelt hat.
  • BGH, 12.01.2023 - 1 StR 400/22

    Betrug (Konkurrenzen bei betrügerischer Nutzung eines Kundenkontos mit

    Soweit die Urteilsgründe - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - sich nicht auch zu dem Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 mwN) verhalten, beschwert dies den Angeklagten nicht.

    b) Zum anderen hat die Strafkammer nicht bedacht, dass - ungeachtet des zeitlichen Abstands der Buchungen voneinander - bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4 mwN).

    Da die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen die für die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Taten erforderlichen Angaben nicht enthalten, kommt eine Schuldspruchänderung durch den Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4).

  • BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22

    Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten,

    Speichert der Täter - wie hier bei Anlegung der PayPal-Konten - beweiserhebliche Daten (vgl. zum Anlegen eines eBay-Kontos BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 ? 5 StR 146/19, NStZ 2021, 43 Rn. 27 ff.; zu einem Kundenkonto bei der Deutschen Bahn BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214) und macht er von diesen danach plangemäß Gebrauch, ist insoweit nur von einer Tat auszugehen.

    Dies hat zur Folge, dass die (versuchten) Betrugstaten, die durch die täuschende Verwendung der zuvor gespeicherten Kontodaten begangen wurden, zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214; Beschluss vom 21. April 2015 ? 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635).

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