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   BGH, 06.04.2022 - AK 11/22   

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https://dejure.org/2022,8910
BGH, 06.04.2022 - AK 11/22 (https://dejure.org/2022,8910)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2022 - AK 11/22 (https://dejure.org/2022,8910)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2022 - AK 11/22 (https://dejure.org/2022,8910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 211 StGB, § 212 StGB, § 2 Abs. 3 WaffG, § 27 Abs. 1 SprengG, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3, § 129 Abs. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, §§ 52, 53 StGB, § 27 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, § 2 Abs. 3, § 52 Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 und 7 WaffG, § 105 JGG, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 1 Satz 1 StGB, Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 zu § 2 Abs. 3 WaffG, § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, § 40 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SprengG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung (hier: AWD als eine in den USA gegründete rechtsextremistische Organisation); Bestehen der Haftgründe der Fluchtgefahr und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung (hier: AWD als eine in den USA gegründete rechtsextremistische Organisation); Bestehen der Haftgründe der Fluchtgefahr und ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2003 - AK 17/03

    Rechtfertigung der Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus -

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Zur Gründung der "AWDD H. " setzte der Angeschuldigte nach seiner Vorstellung von der Tat dadurch unmittelbar an, dass er seinen Freund und weitere - letztlich aber nicht aus H. stammende - Personen durch direkte Ansprache konkret als Mitglieder zu gewinnen versuchte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129a Rn. 68).
  • BGH, 21.10.2003 - 2 BJs 11/03

    Haftprüfung (Fortdauer / weiterer Vollzug der Untersuchungshaft; Beleg des

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Zur Gründung der "AWDD H. " setzte der Angeschuldigte nach seiner Vorstellung von der Tat dadurch unmittelbar an, dass er seinen Freund und weitere - letztlich aber nicht aus H. stammende - Personen durch direkte Ansprache konkret als Mitglieder zu gewinnen versuchte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129a Rn. 68).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Hinzu tritt der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SprengG, weil weitere hergestellte Vorrichtungen (ebenfalls) als funktions- und verwendungsfähige pyrotechnische Gegenstände einzustufen sind (vgl. zur Tateinheit auch BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - AK 36/20, juris Rn. 20; Urteil vom 7. Juli 2020 - 1 StR 242/19, StV 2021, 427 Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Die strafbare Herstellung und der anschließende Besitz nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291).
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 466/15

    Konkurrenzverhältnis zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Die feste Entschlossenheit des Angeschuldigten zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 239 f.; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 4) ist einer Gesamtschau seiner vorstehend geschilderten Aktivitäten im Zusammenhang mit der "AWDD H. " zu entnehmen.
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Die feste Entschlossenheit des Angeschuldigten zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 239 f.; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 4) ist einer Gesamtschau seiner vorstehend geschilderten Aktivitäten im Zusammenhang mit der "AWDD H. " zu entnehmen.
  • BGH, 26.11.2020 - AK 36/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
    Hinzu tritt der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SprengG, weil weitere hergestellte Vorrichtungen (ebenfalls) als funktions- und verwendungsfähige pyrotechnische Gegenstände einzustufen sind (vgl. zur Tateinheit auch BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - AK 36/20, juris Rn. 20; Urteil vom 7. Juli 2020 - 1 StR 242/19, StV 2021, 427 Rn. 6).
  • BGH, 20.04.2022 - AK 15/22

    Gründung einer terroristischen Vereinigung: Einstufung einer paramilitärischen

    cc) Die Angeschuldigten setzten nach ihrer Vorstellung von der Tat zur Gründung des Kampfverbandes dadurch unmittelbar an, dass sie potentielle Mitglieder und Geldgeber ansprachen und zu gewinnen suchten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40; vom 6. April 2022 - AK 11/22, Rn. 26).
  • BGH, 13.07.2022 - AK 23/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. April 2022 (AK 11/22) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • BGH, 20.04.2022 - AK 16/22
    cc) Die Angeschuldigten setzten nach ihrer Vorstellung von der Tat zur Gründung des Kampfverbandes dadurch unmittelbar an, dass sie potentielle Mitglieder und Geldgeber ansprachen und zu gewinnen suchten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40; vom 6. April 2022 - AK 11/22, Rn. 26).
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