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   BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21   

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https://dejure.org/2022,10908
BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21 (https://dejure.org/2022,10908)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2022 - XII ZB 371/21 (https://dejure.org/2022,10908)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2022 - XII ZB 371/21 (https://dejure.org/2022,10908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 1 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 319 Abs 1 S 1 FamFG, § 1906 Abs 1 S 1 Nr 1 BGB
    Unterbringung des Betreugen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Rückgabe des Verfahrens durch das Beschwerdegericht zur Nachholung der amtsgerichtlichen Anhörung

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB, § ... 319 Abs. 1 FamFG, §§ 319 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Darlegen der Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1906; FamFG §§ 68, 319
    Betreuungsrecht; Unterbringung des Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Rückgabe des Verfahrens durch das Beschwerdegericht zur Nachholung der amtsgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 1-2; FamFG § 319 Abs. 1 S. 1
    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Darlegen der Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringungsverfahren - und die unterbliebene Anhörung der Betroffenen durch das Beschwerdegericht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren und die Erforderlichkeit der Anhörung im Beschwerdeverfahren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2189
  • MDR 2022, 910
  • FGPrax 2022, 169
  • FamRZ 2022, 1133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21
    Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135).

    Wie der Senat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden hat, kann eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 573/20

    Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21
    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2021 - XII ZB 573/20 - FamRZ 2021, 1742 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21
    Denn sonst kann die Anhörung weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern, noch kann das Betreuungsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20

    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21
    Für das weitere Verfahren wird das Beschwerdegericht zudem zu beachten haben, dass bislang die Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung für die festgesetzte Dauer von über einem Jahr (§ 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG) nicht ausreichend dargelegt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2021 - XII ZB 520/20 - FamRZ 2021, 1242 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 15.06.2022 - XII ZB 13/22

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des

    Wird in einem Betreuungsverfahren die erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21, juris).

    Eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden (Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21 - juris Rn. 12 mwN).

    Das Beschwerdegericht hätte den erstinstanzlichen Verfahrensfehler vielmehr dadurch beheben müssen, dass es im Beschwerdeverfahren die Betroffene selbst persönlich anhört (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21 - juris Rn. 13).

  • BGH, 14.09.2022 - XII ZB 52/22

    Unterbringungsverfahren: persönliche Anhörung des Betroffenen im

    Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt oder verfahrensfehlerfrei durchgeführt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21, FamRZ 2022, 1133).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21 - FamRZ 2022, 1133 Rn. 7 mwN).

    Eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren kann jedoch im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2022 - XII ZB 371/21 - FamRZ 2022, 1133 Rn. 12 mwN).

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