Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 73/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,710
BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,710)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1958 - VIII ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,710)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1958 - VIII ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 227
  • NJW 1958, 1282
  • MDR 1958, 600
  • DB 1958, 766
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.09.1909 - III 468/08

    Erlischt das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters

    Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 73/57
    Die Verweisungseinrede aus § 560 Satz 2 BGB steht auch dem Pfändungsgläubiger des Mieters zu, gegen den der Vermieter den Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Versteigerungserlös geltend macht (Bestätigung von RGZ 71, 418).

    Dieser Auffassung kann indes nicht gefolgt werden, vielmehr muß die Frage entsprechend der vom Reichsgericht vertretenen und auch im Schrifttum herrschenden Ansicht bejaht werden (vgl. RGZ 71, 418, 419; KG OLG 27, 175, 176; 19, 2, 3; OLG Braunschweig OLG 20, 111; Staudinger BGB 11. Aufl. § 560 Nr. 8; BGB RGRK 10. Aufl. § 560 Anm, 2; Mittelstein, die Miete 4. Aufl. § 99 S. 605; Niendorf, Mietrecht, 10. Aufl. § 57 S. 424, 425; Emmerich, Pfandrechtskonkurrenzen 1909 S. 511).

  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Wie die Drittwiderspruchsklage schließt sie als spezielle vollstreckungsrechtliche Gestaltungsklage andere auf das behauptete Recht gestützte Klagen gegen den Vollstreckungsgläubiger aus, solange die Zwangsvollstreckung in die gepfändete Sache nicht beendet ist (BGHZ 27, 227, 231; vgl. für die Drittwiderspruchsklage BGHZ 58, 207, 212 ff).

    Dieses Recht ist nicht etwa gemäß § 560 Satz 1 BGB dadurch untergegangen, daß die gepfändeten Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung von dem Mietgrundstück entfernt worden sind (BGHZ 27, 227, 231 f).

    Die Beklagte hat auch nicht dargetan, daß der Klägerin andere eingebrachte Sachen der Mieterin verbleiben, die zu ihrer Sicherung offenbar ausreichen; der Beklagten steht deshalb die Verweisungseinrede aus § 560 Satz 2 BGB (vgl. dazu BGHZ 27, 227, 230 ff) nicht zu.

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 336/98

    Schadensersatzpflicht des Lagerhalters wegen der Herausgabe gepfändeter Sachen

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob, wie die Beklagte geltend gemacht hat, das Vermieterpfandrecht an den Pfandgegenständen durch deren Entfernung durch den Gerichtsvollzieher nach § 560 Satz 1 BGB erloschen ist und ob der Vermieter stattdessen nach § 805 Abs. 1 Satz 1 ZPO einen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung am Erlös erhält (so die überwiegende Meinung, vgl. Staudinger/Emmerich (1995) § 560, BGB, Rdnr. 12 f; Palandt/Putzo, BGB, 58. Aufl., § 560 Rdnr. 4; MünchKomm-Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 560 Rdnr. 6; offengelassen in BGHZ 27, 227, 231; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 1986 - IX ZR 42/85, NJW 1986, 2426 unter 2 a; a.A. OLG Frankfurt/Main MDR 1975, 228; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 756), so daß die Beklagte ein fortbestehendes Vermieterpfandrecht der Klägerin nicht verletzt hätte.
  • BGH, 13.02.1969 - VII ZR 14/67

    Schadensersatz für zerstörte Dekorationen und Requisiten sowie Kostüme eines

    Sie werden weder in Frage gestellt durch die von Larenz (a.a.O.) erörterten Urteile des Bundesgerichtshofes (BGHZ 8, 239; 27, 236 [BGH 06.05.1958 - VIII ZR 73/57]; NJW 1962, 31), denn diese Urteile folgen diesen Grundsätzen, noch durch das Urteil des I. Zivilsenats vom 18. September 1968 (NJW 1968, 2240).
  • BGH, 18.09.1968 - I ZR 22/67

    Grundsatz für Beweislastverteilung in Dienstverträgen, Werkverträgen,

    Für Dienst-, Werk-, Gastaufnahme- und Mietverträge hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß, wenn die Schadensursache, die im einzelnen nicht zu ermitteln ist, innerhalb eines Gefahrenbereichs gelegen ist, für den der Schuldner die Verantwortung trägt, insbesondere wenn dem Schuldner objektiv eine Pflichtverletzung zur last fällt, zu vermuten ist, daß die Ursache für den Schaden in dem pflichtwidrigen und schuldhaften Verhalten des Schuldners zu suchen ist; dieser hat dann den Gegenbeweis zu führen, daß die maßgebliche Ursache eine andere ist oder daß ihn kein Verschulden trifft (BGHZ 23, 288, 290 [BGH 11.02.1957 - VII ZR 256/56] ; 27, 236 [BGH 06.05.1958 - VIII ZR 73/57] ; 28, 251 [BGH 23.10.1958 - II ZR 54/57] ; BGH NJW 1964, 339 35).
  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 5/67

    Haftung auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung - Erweiterung der

    Die von Larenz (a.a.O.) erörterten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 239; 27, 236 [BGH 06.05.1958 - VIII ZR 73/57]; NJW 1962, 31) besagen nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht