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   BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69   

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https://dejure.org/1971,315
BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69 (https://dejure.org/1971,315)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1971 - VII ZR 232/69 (https://dejure.org/1971,315)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1971 - VII ZR 232/69 (https://dejure.org/1971,315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diebesgut - Verfügung eines Nichtberechtigten - Abhandenkommen - Erlös - Verarbeitung - Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 185 Abs. 2
    Rechtsfolgen des Abhandenkommens einer Sache nach Verfügung durch einen Nichtberechtigten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Veräußerungskette

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 131
  • NJW 1971, 1452
  • MDR 1971, 745
  • VersR 1971, 658
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58

    Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).

    Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten tritt, wie es der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang ausgedrückt hat (BGHZ 29, 157,162; 47, 128,130; BGH NJW 1962, 299; 1970, 2059; 1971, 612), gleichsam an die Stelle des Eigentumsherausgabeanspruchs nach § 985 BGB.

  • RG, 16.12.1931 - V 164/31

    Rückwirkung der Genehmigung, Verfügungsmacht und Gutglaubensschutz

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    a) Allerdings wird nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum die in § 184 Abs. 1 BGB bestimmte Rückwirkung der nachträglichen Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft auf den Zeitpunkt seiner Vornahme nur von einer wirksamen Genehmigung ausgelöst, die erfordere, daß der Genehmigende zur Zeit ihrer Erteilung noch verfügungsberechtigt sei (RGZ 134, 283,286; Staudinger/Coing (11.) Randn.
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten tritt, wie es der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang ausgedrückt hat (BGHZ 29, 157,162; 47, 128,130; BGH NJW 1962, 299; 1970, 2059; 1971, 612), gleichsam an die Stelle des Eigentumsherausgabeanspruchs nach § 985 BGB.
  • BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66

    Geltendmachung eines Anspruchs bei Verfügung eines Nichtberechtigten - Bewertung

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).
  • BGH, 30.09.1970 - VIII ZR 221/68

    Kaufvertrag über einer Planierraupe einer französischen Firma - Anwendbarkeit von

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten tritt, wie es der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang ausgedrückt hat (BGHZ 29, 157,162; 47, 128,130; BGH NJW 1962, 299; 1970, 2059; 1971, 612), gleichsam an die Stelle des Eigentumsherausgabeanspruchs nach § 985 BGB.
  • RG, 28.10.1926 - IV 273/26

    Gestohlene Sachen

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).
  • BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 51/59

    Meßgeräte - § 990 BGB, Bösgläubigkeit des Besitzdieners, § 166 BGB

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60

    Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten tritt, wie es der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang ausgedrückt hat (BGHZ 29, 157,162; 47, 128,130; BGH NJW 1962, 299; 1970, 2059; 1971, 612), gleichsam an die Stelle des Eigentumsherausgabeanspruchs nach § 985 BGB.
  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66

    Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    Die Vorschrift des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB dient vornehmlich dem Schutz des Eigentums und soll den Eigentümer für den Verlust der Sache in der Form entschädigen, daß er auf alle Fälle das erhält, was der über den Gegenstand verfügende Nichtberechtigte erlangt hat (BGHZ 52, 39,44).
  • RG, 12.03.1923 - IV 596/22

    Kondiktion wegen unberechtigter Verfügung

    Auszug aus BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).
  • BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64

    § 816 BGB und der Verkaufskommissionär

  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/56
  • BGH, 21.04.2021 - IV ZR 169/20

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von §

    a) Zu den übergangsfähigen Ansprüchen zählen auch solche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §§ 812 ff. BGB (RGZ 163, 21, 34; BGH, Urteil vom 6. Mai 1971 - VII ZR 232/69, VersR 1971, 658 [juris Rn. 9 f.]; OLG Hamm VersR 1994, 975 [juris Rn. 7, 9], je zu § 67 VVG a.F.; AG Köln, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 142 C 353/18, BeckRS 2019, 31335 Rn. 16 f.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 86 Rn. 7; MünchKomm-VVG/Möller/Segger, 2. Aufl. § 86 Rn. 55; Voit in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 86 Rn. 58; HK-VVG/Muschner, 4. Aufl. § 86 Rn. 11; Schwintowski/Brömmelmeyer/Kloth/Krause, PK-VersR 3. Aufl. § 86 Rn. 18; K. Schneider in Staudinger/Halm/Wendt, Versicherungsrecht 2. Aufl. § 86 Rn. 10).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04

    Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    d) Zutreffend nimmt das Berufungsgericht schließlich auch an, daß die Kinder des Klägers zu 1 ihr Eigentum entweder durch gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB oder durch Genehmigung der Übereignung der Baulichkeiten an die jetzigen Eigentümer des Grundstücks gemäß § 185 Abs. 2 BGB (BGHZ 56, 131, 133), die auch in der Erhebung einer Klage auf Herausgabe des Erlangten liegen kann (BGH, Urt. v. 20. März 1986, III ZR 236/84, NJW 1986, 2104, 2106; RGZ 106, 44, 45), verloren haben.
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Es ist zwar richtig, daß in der Rechtsprechung überwiegend ein solcher Übergang auch im Falle einer Gesetzesänderung, durch die ein Straftatbestand in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt worden ist, angenommen wird (BayObLG NJW 1971, 1452; OLG Koblenz NJW 1972, 1006, 1007; OLG Karlsruhe MDR 1974, 858 [OLG Karlsruhe 16.04.1974 - 1 Ss 96/74]).
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 135/88

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten

    Nach der überwiegenden Meinung der Literatur erfordert eine (rückwirkende) Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten (§§ 185 Abs. 2, 184 BGB), daß derjenige, der die Genehmigung erteilt, in diesem Zeitpunkt auch Verfügungsmacht hierfür besitzt; denn anderenfalls würde er in das Recht eines anderen, des wahren Eigentümers nämlich, mit seiner Genehmigung eingreifen (RGZ 134, 283, 286; MünchKomm/Thiele 2. Aufl. § 184 Rdnrn. 21 f.; Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 184 Rdnrn. 1 und 6, § 185 Rdnr. 7; Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl. § 184 Rdnrn. 6 und 10, § 185 Rdnr. 24; vgl. auch BGHZ 56, 131, 132 f. - dort offengelassen; a. A. Pfister JZ 1969, 623; Steffen im BGB-RGRK 12. Aufl. § 184 Rdnr. 6).
  • KG, 15.11.2006 - 11 U 28/04

    Rückübertragung von DDR-Grundstücken: Sittenwidrigkeit des Kaufs eines

    Der Berechtigte kann den Anspruch aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den Verfügenden nämlich auch dann geltend machen, wenn er die Verfügung gem. § 185 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB genehmigt (BGH v. 6.5.1971 - VII ZR 232/69, BGHZ 56, 131 [133] = NJW 1971, 1452).
  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 3 U 149/00

    Laborleistung in Arztpraxis nach Klinikaufenthalt - Minderung des Honorars

    Dabei folgt der Senat der Auffassung, wonach auch der bereicherungsrechtliche Anspruch dem gesetzlichen Forderungsübergang des § 67 VVG unterliegt (BGH VersR 71, 658; OLG Hamm VersR 94, 975).
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 58.91

    Pflicht zur Tragung von Kosten für eine vertraglich vereinbarte

    Hinsichtlich des hilfsweise geltend gemachten Zahlungsbegehrens wird darauf hingewiesen, daß die Vereinbarung der Kostenerstattung in entsprechender Anwendung von § 669 BGB nach Treu und Glauben auch eine Vorschußzahlung einschließen kann (vgl. z.B. BGHZ 47, 272 [BGH 02.03.1967 - VII ZR 215/64]; 56, 136) [BGH 06.05.1971 - VII ZR 232/69].
  • KG, 10.10.1994 - 22 U 5514/93

    Schadensersatzansprüche eines Kraftfahrzeughalters aus einem Verkehrsunfall mit

    Ob die aufgrund der versicherungsvertraglichen Deckungspflicht gegenüber dem Tierhalter Toelle erbrachte Leistung der Klägerin einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch für diese selbst oder nur einen solchen ihres Versicherungsnehmers begründete, kann dahingestellt bleiben; denn ein etwa für den Versicherungsnehmer entstandener Bereicherungsanspruch wäre jedenfalls gemäß § 67 VVG auf die Klägerin übergegangen (vgl. BGH VersR 1971, 658; RGZ 163, 21, 34; Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 zu § 67).
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