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   BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80   

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https://dejure.org/1980,6727
BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80 (https://dejure.org/1980,6727)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 4 StR 174/80 (https://dejure.org/1980,6727)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 4 StR 174/80 (https://dejure.org/1980,6727)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafausspruch bei Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Kriterien für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Auseinandersetzung mit für und gegen einen Angeklagten sprechenden Umständen bei ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 und Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 109/80).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80

    Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 und Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 109/80).
  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese, wenngleich die Begründung knapp ausgefallen ist und nur im Zusammenhang aller Strafzumessungserwägungen erkennbar wird, hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79).
  • BGH, 27.03.1980 - 4 StR 109/80

    Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 und Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 109/80).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 174/80
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände erforderlich (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 und Urteil vom 27. März 1980 - 4 StR 109/80).
  • BGH, 06.11.1980 - 4 StR 560/80

    Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens aufgrund einer

    Der Revision ist allerdings zuzustimmen, daß die erforderliche Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80) recht knapp mit dem Hinweis darauf ausgefallen ist, daß der Angeklagte "im dritten Fall eine Gaspistole hatte und auch sonst keine besonderen Umstände vorliegen".

    Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese hinzunehmen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).

  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 96/84

    Geistiger Entwicklungsrückstand - Intelligenz - Minderbegabung - Schwachsinn -

    Bereits dieser Gesichtspunkt allein kann für die Annahme eines minder schweren Falles Anlaß geben (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH Beschluß vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80 - und Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 261/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags -

    Da die Strafkammer somit auf der Grundlage des Gesamteindrucks von Tat und Täter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat, ist diese aus Rechtsgründen nicht angreifbar (BGH, Urteile vom 12. Februar 1980 - 1 StR 476/79 - und vom 6. Mai 1980 - 4 StR 174/80).
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