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   BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83   

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https://dejure.org/1986,18664
BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161 Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe - Militärstrafrechtliche Rechtfertigung wegen unausweichlichen Befehlsnotstandes

  • junsv.nl

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für Überfälle auf Volksdeutsche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Diese Annahme widerspricht den im früheren Urteil getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch, an die der neue Tatrichter gebunden ist (BGHSt 24, 274, 275).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77

    Verzögerung des Verfahrens ohne entscheidendes Zutun als Einstellungsgrund

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 25.10.1988 - KRB 3/88

    Anordnung eines Bußgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen das Kartellgesetz -

    Sie führt hier zu keinem Verfahrenshindernis, gebietet jedoch eine deutliche Herabsetzung der ursprünglich verhängten Buße (vgl. BGH, Beschluß vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 = NStZ 1986, 217; BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86; BGH StV 1988, 236 f; BGH, Beschluß vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; BVerfG NJW 1984, 967 f).
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