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   BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03   

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https://dejure.org/2003,3522
BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03 (https://dejure.org/2003,3522)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2003 - 4 StR 108/03 (https://dejure.org/2003,3522)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 4 StR 108/03 (https://dejure.org/2003,3522)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30 Abs. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Auffassung der Senate zum unmittelbaren Ansetzen bei vermeintlicher Mittäterschaft; Verabredung; untauglicher Versuch)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verabredung zu einem Verbrechen bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln; Versendung von Betäubungsmitteln; Vollendung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kolumbien-Fall

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 a BtmG; § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG; § 23 StGB
    Vermeintliche Mittäterschaft; untauglicher Versuch; unmittelbares Ansetzen zur Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zurechnung von Tatbeiträgen eines "Schein-Mittäters" beim untauglichen Versuch

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 110
  • NStZ 2004, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHSt 40, 299) kommt eine Zurechnung der Handlung des vermeintlichen Mittäters hier nicht in Betracht.

    Nach dieser Auffassung ist jedenfalls dann eine Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters als tauglich und damit zurechenbar zu betrachten, wenn sie nach der Vorstellung des Täters zur Tatbestandserfüllung führen soll und nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte (BGHSt 40, 299, 302).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Die Angeklagten haben daher das Versuchsstadium der unerlaubten Betäubungsmitteleinfuhr nicht erreicht und sind deshalb nur des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit (vgl. BGHSt 40, 73, 74) mit Verabredung zum Verbrechen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.
  • BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Diese Rechtsprechung geht davon aus, daß der vermeintliche Mittäter jedenfalls die ihm nach dem Tatplan zugedachte Handlung tatsächlich ausführt (vgl. auch BGH NJW 1952, 430 f.; Tröndle/Fischer StGB § 22 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

    Auszug aus BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
    Vielmehr ist nach den getroffenen Feststellungen von dem die Posteinlieferung bewirkenden Dritten weder in objektiver Hinsicht eine Handlung erbracht worden, mit der zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals der unerlaubten Betäubungsmitteleinfuhr unmittelbar angesetzt wurde, noch kommt bei den Angeklagten ein untauglicher Versuch der Betäubungsmitteleinfuhr deshalb in Betracht, weil der Dritte irrig annahm, bei Aufgabe des Pakets in Kolumbien einen solchen Tatbeitrag zu leisten (vgl. BGH StraFo 2003, 182).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Die nach dem Täterplan maßgebliche Handlung, die zur unmittelbaren Tatbestandserfüllung führen soll und die nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte, wenn sie geeignet wäre, ist hier so zu betrachten, als wäre sie tauglich (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 302; Beschlüsse vom 6. Mai 2003 - 4 StR 108/03, NStZ 2004, 110, 111; vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86, BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    Der Versuch der Einfuhr von Betäubungsmitteln beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen und das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2003 - 4 StR 108/03, NStZ 2004, 110).
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