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   BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03   

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https://dejure.org/2004,1306
BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Urkunde im Wege der Ersatzzustellung; Begründung des Beweises, dass die Person, der die Sendung übergeben wurde, Bediensteter des Adressaten ist; Entkräftung von Beweisanzeichen durch den Adressaten; Belegung der Rüge, das Urteil sei durch vorsätzlich ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung nach § 184 Abs. 1 ZPO a.F.; zur Frage des im Anerkennungsverfahren vom Antragsgegner erhobenen Einwands des Prozessbetrugs

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; ; HZÜ Art. 5; ; HZÜ Art. 6; ; ZPO a.F. § 184 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Anerkennung ausländischer Titel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2386
  • MDR 2004, 1196
  • WM 2004, 1391
  • Rpfleger 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Bei der Feststellung, ob die Beklagte am 7. September 2007 im Hause B.    Straße 8 noch Geschäftsräume unterhielt, wird das Berufungsgericht insbesondere einerseits der behaupteten Anmeldung der Sitzverlegung gegenüber dem Handelsregister nachzugehen und andererseits zu berücksichtigen haben, dass die Zustellungsurkunde, deren Inhalt durch den Aktenausdruck des Mahnverfahrens nachgewiesen ist (§ 696 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO), zwar keinen Beweis gemäß § 418 Abs. 1 ZPO für die Existenz von Geschäftsräumen an dem Zustellungsort erbringt, jedoch ein Indiz hierfür darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2005 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 224, 225 f).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Zwar erstreckt sich die Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nur auf die eigene Wahrnehmung des Bezeugten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 unter II 2 b mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Daher vermag die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, dass die Adressatin unter der Zustellungsanschrift wohnt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1992, 1084, 1085 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387 [juris Rn. 10] mwN).
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