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   BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03   

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https://dejure.org/2004,9529
BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03 (https://dejure.org/2004,9529)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - V ZB 45/03 (https://dejure.org/2004,9529)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - V ZB 45/03 (https://dejure.org/2004,9529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beförderung fristwahrender Schriftsätze - Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für die Fristwahrung - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 § 233 § 234
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen eines Mißverständnisses zwischen Rechtsanwalt und Anwaltsgehilfin über die Beförderung der Post

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    b) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ferner geboten, wenn Fehler bei der Auslegung oder Anwendung revisiblen Rechts über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (Senat, BGHZ 151, 221, 226).

    Das kommt insbesondere bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten in Betracht, etwa wenn der angefochtene Beschluß die Partei in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) verletzt (vgl. Senat, BGHZ 151, 221).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    b) Ebenso ist nicht zweifelhaft, daß es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für die Fristwahrung nicht ankommt, wenn für einen konkreten Fall eine genaue Einzelanweisung erteilt worden ist, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2001, II ZB 28/00, NJW-RR 2000, 60; Beschl. v. 26. September 1995, XI ZB 13/95, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45; Urt. v. 6. Oktober 1987, VI ZR 43/87, VersR 1988, 185, 186).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    Das kommt insbesondere bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten in Betracht, etwa wenn der angefochtene Beschluß die Partei in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) verletzt (vgl. Senat, BGHZ 151, 221).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 485/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    Demgemäß ist es für den Anspruch auf rechtliches Gehör unerheblich, ob das Gericht aus dem Vortrag der Parteien die richtige Schlußfolgerung zieht, solange es das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 1993, 1 BvR 485/92, - veröffentlicht bei juris).
  • BGH, 21.03.1995 - VI ZB 5/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß ein Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder aufgrund gezielter Einzelanweisungen sicherstellen muß, daß postfertige fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig zur Post oder zum Gericht gelangen (BGH, Urt. v. 11. Januar 2001, III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; Beschl. v. 21. März 1995, VI ZB 5/95, VersR 1995, 933), und daß mit der Beförderung der Schriftsätze dorthin ein zuverlässiger Mitarbeiter betraut werden kann (BGH, Beschl. v. 24. April 2001, XI ZB 3/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 16; Beschl. v. 3. Juli 1992, V ZB 11/92, NJW-RR 1992, 1278).
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZB 3/01

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß ein Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder aufgrund gezielter Einzelanweisungen sicherstellen muß, daß postfertige fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig zur Post oder zum Gericht gelangen (BGH, Urt. v. 11. Januar 2001, III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; Beschl. v. 21. März 1995, VI ZB 5/95, VersR 1995, 933), und daß mit der Beförderung der Schriftsätze dorthin ein zuverlässiger Mitarbeiter betraut werden kann (BGH, Beschl. v. 24. April 2001, XI ZB 3/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 16; Beschl. v. 3. Juli 1992, V ZB 11/92, NJW-RR 1992, 1278).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    b) Ebenso ist nicht zweifelhaft, daß es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für die Fristwahrung nicht ankommt, wenn für einen konkreten Fall eine genaue Einzelanweisung erteilt worden ist, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2001, II ZB 28/00, NJW-RR 2000, 60; Beschl. v. 26. September 1995, XI ZB 13/95, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45; Urt. v. 6. Oktober 1987, VI ZR 43/87, VersR 1988, 185, 186).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92

    Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß ein Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder aufgrund gezielter Einzelanweisungen sicherstellen muß, daß postfertige fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig zur Post oder zum Gericht gelangen (BGH, Urt. v. 11. Januar 2001, III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578; Beschl. v. 21. März 1995, VI ZB 5/95, VersR 1995, 933), und daß mit der Beförderung der Schriftsätze dorthin ein zuverlässiger Mitarbeiter betraut werden kann (BGH, Beschl. v. 24. April 2001, XI ZB 3/01, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 16; Beschl. v. 3. Juli 1992, V ZB 11/92, NJW-RR 1992, 1278).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    b) Ebenso ist nicht zweifelhaft, daß es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für die Fristwahrung nicht ankommt, wenn für einen konkreten Fall eine genaue Einzelanweisung erteilt worden ist, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2001, II ZB 28/00, NJW-RR 2000, 60; Beschl. v. 26. September 1995, XI ZB 13/95, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 45; Urt. v. 6. Oktober 1987, VI ZR 43/87, VersR 1988, 185, 186).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
    Eine die Zulässigkeit des Rechtsmittels begründende Abweichung ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines gleichgeordneten Gerichts, also einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht (Senat, BGHZ 151, 42).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

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