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   BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07   

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https://dejure.org/2008,8379
BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07 (https://dejure.org/2008,8379)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - X ZR 28/07 (https://dejure.org/2008,8379)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - X ZR 28/07 (https://dejure.org/2008,8379)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Bestellers in einem Verfahren um Werklohnansprüche und Ansprüche auf Zahlung von Liegegebühren für Fischkutter; Voraussetzungen einer Zulassung neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz in Form einer Stellungnahme einer Partei ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 130; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 639 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 § 130
    Umfang des Anwaltszwangs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Unzulässig ist jedenfalls eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen, die es dem Gericht überlässt, die Tatsachen zu ermitteln, auf die die Partei ihre Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung stützt (BGH, Urt. v. 17.07.2003 - I ZR 295/00, BGH-Report 2003, 1438; Lange, NJW 1989, 438, 441; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 130 Rdn. 9; Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl., § 130 Rdn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 130 Rdn. 2).

    Eine Bezugnahme kann aber zulässig sein, wenn die Wiedergabe des in der Anlage dargestellten Sachverhalts eine bloße Wiederholung wäre und die Anlage ebenso verständlich ist wie die Wiedergabe dieser Angaben im Schriftsatz selbst (BGH, Urt. v. 17.07.2003, aaO).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 258/05

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Dazu ist es erforderlich, dass ein mit dem Verfahren vertrauter Rechtsanwalt dem Gericht und dem Gegner den Sachverhalt nach Durcharbeitung des Prozessstoffs vorträgt (BGH, Beschl. v. 24.01.2008 - IX ZB 258/05; Beschl. v. 23.06.2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Einsatz von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache (BGHZ 57, 60; für eine Segelyacht Sen.Urt. v. 03.03.1998 - X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Einsatz von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache (BGHZ 57, 60; für eine Segelyacht Sen.Urt. v. 03.03.1998 - X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Dazu ist es erforderlich, dass ein mit dem Verfahren vertrauter Rechtsanwalt dem Gericht und dem Gegner den Sachverhalt nach Durcharbeitung des Prozessstoffs vorträgt (BGH, Beschl. v. 24.01.2008 - IX ZB 258/05; Beschl. v. 23.06.2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07
    Das erfasst insbesondere den Fall, dass nach § 139 ZPO gebotene Hinweise des Eingangsgerichts unterblieben sind, die zu entsprechendem Vorbringen in erster Instanz Anlass gegeben hätten (BGHZ 158, 259, 302; BGH, Beschl. v. 09.06.2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624 jeweils m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 10 Sa 173/13

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnis wegen privater

    Die Aufbereitung des Prozessstoffes ist Aufgabe des Prozessbevollmächtigten; sie kann nicht durch die Bezugnahme auf Anlagen auf das Gericht abgewälzt werden (BGH 06.05.2008 - X ZR 28/07 - Juris).
  • LG Aachen, 25.03.2014 - 12 O 560/11

    Architektenhaftung; Baukosten, Kostenschätzung

    Unzulässig ist jedenfalls eine solche pauschale Bezugnahme, die es dem Gericht überlässt, die Tatsachen zu ermitteln, auf die die Partei ihre Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung stützt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2008 - X ZR 28/07).
  • AG Aachen, 14.09.2017 - 107 C 540/16

    Anspruch der privaten Krankenversicherung auf Rückzahlung der von einem

    Demgegenüber ist das erkennende Gericht nicht gehalten, sich den relevanten Sachverhalt aus Anlagen selbst herauszusuchen bzw. zu versuchen, sich einen nicht nachvollziehbar präsentierten Sachverhalt selbst zu erschließen (zum Ganzen BGH, Urteil vom 06.05.2008 - X ZR 28/07; OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005 - 6 U 132/04; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 130 Rn. 2, § 253 Rn. 12a; Stadler, in: Musielak, ZPO, 11. Auflage 2014, § 130 Rn. 10; Wagner, in: Münchener Kommentar ZPO, 4. Auflage 2013, § 130 Rn. 6, jeweils m.w.N.)...".
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