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   BGH, 06.05.2010 - IX ZB 216/07   

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https://dejure.org/2010,3089
BGH, 06.05.2010 - IX ZB 216/07 (https://dejure.org/2010,3089)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - IX ZB 216/07 (https://dejure.org/2010,3089)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - IX ZB 216/07 (https://dejure.org/2010,3089)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 Abs 1 Nr 2 InsO
    Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unrichtige Steuererklärungen im Wege der Vorlage der zugelassenen Anklageschrift in einem Steuerstrafverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber einer Finanzbehörde durch Vorlage einer Anklageschrift eines gegen einen Schuldner geführten Steuerstrafverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Glaubhaftmachung von Versagungsgründen (hier: durch Vorlage einer Anklageschrift im Steuerstrafverfahren)

  • rewis.io

    Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unrichtige Steuererklärungen im Wege der Vorlage der zugelassenen Anklageschrift in einem Steuerstrafverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unrichtige Steuererklärungen im Wege der Vorlage der zugelassenen Anklageschrift in einem Steuerstrafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber einer Finanzbehörde durch Vorlage einer Anklageschrift eines gegen einen Schuldner geführten Steuerstrafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch Anklageschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzordnung - Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1083
  • NZI 2010, 40
  • NZI 2010, 576
  • WM 2010, 1184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 216/07
    Zur Glaubhaftmachung kann sich der Insolvenzgläubiger gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 1 ZPO aller Beweismittel bedienen, wozu auch einfache Abschriften von Urkunden gehören (BGHZ 156, 139, 141, 143).

    Jedenfalls eine aufgrund richterlicher Prüfung ergangene rechtskräftige Entscheidung reicht in aller Regel zur Glaubhaftmachung des aus ihr ersichtlichen rechtserheblichen Sachverhalts aus (BGHZ 156, 139, 144).

    Aus diesen Unterlagen konnte mithin das Beschwerdegericht ableiten, dass für die Richtigkeit des dort dargelegten Vorwurfs einer Steuerverkürzung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGHZ 156, 139, 142).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Insolvenzgericht, wenn der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gemacht hat, von Amts wegen zu ermitteln, ob der Versagungsgrund auch tatsächlich zu seiner vollen Überzeugung (§ 286 ZPO) besteht (BGHZ 156, 139, 147).

    Beziehen sich dagegen die unrichtigen Erklärungen des Schuldners allein auf Dritte, dann können sie auch dann nicht dem Vermögen des Schuldners zugerechnet werden, wenn sie für ihn von wirtschaftlichem Interesse sind (BGHZ 156, 139, 145; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 290 Rn. 37; Wenzel, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 10 b; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 290 Rn. 20; Nerlich/Römermann, aaO § 290 Rn. 43).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO maßgebliche Falschangaben auch dann vorliegen können, wenn sie sich auf eine teilrechtsfähige Personengesellschaft beziehen (BGHZ 156, 139, 145; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 290 Rn. 12; FK-InsO/Ahrens, aaO § 290 Rn. 20; Uhlenbruck/Vallender, aaO § 290 Rn. 29; Wenzel, aaO § 290 Rn. 10 b).

  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 7 U 58/17

    Rechtsweg für eine Klage auf Feststellung, dass eine Forderung nicht von der

    Denn die Vermeidung von Leistungen an öffentliche Kassen durch unrichtige oder unvollständige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Insolvenzschuldners kommt häufig in Steuerangelegenheiten durch unrichtige oder unvollständige Angaben vor (vgl. BGHZ 156, 139 = NZI 2003, 662, BGH NZI 2006, 249; BGH NZI 2010, 576; BGH NZI 2011, 149).
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 8 O 320/20

    D&O-Versicherung - Umfang des vorläufigen Deckungsschutzes

    Abgesehen davon, dass sich der Senat mit der Frage, auf welcher Grundlage der den Haftbefehlen des Landgerichts München zugrundeliegende dringende Tatverdacht fußt, durchaus in seiner Entscheidung befasst hat, ist ohnehin zu sehen, dass das Abstellen auf das Vorliegen einer zugelassenen Anklageschrift in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - namentlich des zu dem Aktenzeichen: IX ZB 216/07 ergangenen Beschlusses vom 06.05.2010 - überzeugt.

    Es sei nur am Rande bemerkt, dass der Bundesgerichtshof ohnehin nur ausgeführt hat, dass das Vorliegen einer zugelassenen Anklageschrift ausreichen "kann" (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2010, Az.. IX ZB 216/07, Leitsatz 2, zitiert nach juris), das heißt ein Zulassungsbeschluss dient keineswegs generell zur Glaubhaftmachung.

  • LG Magdeburg, 18.11.2010 - 3 T 472/10

    Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben

    Dabei ist eine rechtskräftige Verurteilung des Schuldners im Gegensatz zu § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2010 zum Az. IX ZB 216/07, zitiert nach juris).
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