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   BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09   

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BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09 (https://dejure.org/2010,1856)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - V ZB 193/09 (https://dejure.org/2010,1856)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - V ZB 193/09 (https://dejure.org/2010,1856)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 62 Abs 2 AufenthG, § 71 Abs 1 S 1 AufenthG, § 72 Abs 2 FamFG, § 417 Abs 1 FamFG
    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung von Ausreisepapieren; Ermittlung der Haftdauer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbewilligung für einen Studienaufenthalt; Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis bei einer Exmatrikulierung aufgrund Nichtablegung einer Prüfung nach mehrfacher Aufforderung ; Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 50 Abs. 1, AufenthG § ... 58 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 2, FamFG § 417 Abs. 1, AufenthG § 71 Abs. 1 S. 1, BrbgVwVfG § 1 Abs. 4, VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, FamFG § 26, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, AufenthG § 58 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Abschiebungshaft, Rechtsbeschwerde, vollziehbar ausreisepflichtig, Haftgründe, gewöhnlicher Aufenthalt, Anhörung, Haftdauer, Beschleunigungsgebot

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung von Ausreisepapieren; Ermittlung der Haftdauer

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung von Ausreisepapieren; Ermittlung der Haftdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsbewilligung für einen Studienaufenthalt; Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis bei einer Exmatrikulierung aufgrund Nichtablegung einer Prüfung nach mehrfacher Aufforderung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Fluchtgefahr bei Sicherungshaft und zum Beschleunigungsgebot im Rahmen zulässiger Haftdauer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Fluchtgefahr bei Sicherungshaft und zum Beschleunigungsgebot im Rahmen zulässiger Haftdauer

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Örtliche Zuständigkeit bei der Verlängerung von Abschiebungshaft (RA Peter Fahlbusch; Asylmagazin 10/2010, S. 322-324)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Die Verlängerung der Haft über diesen Zeitraum hinaus ist unzulässig, wenn die Abschiebung aus Gründen unterbleibt, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, BGHZ 133, 235, 237 f. zu § 57 AuslG).

    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Der Haftrichter hat auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage seine Prognose grundsätzlich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe zu erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).

    Die Ungewissheit hinsichtlich der Dauer des - von ihm nicht zu vertretenden - Abschiebungshindernisses hat der Ausländer nur für einen begrenzten Zeitraum hinzunehmen (BVerfG NJW 2009, 2659 2660).

  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Von der Erhebung von Dolmetscherkosten ist in Abschiebungshaftsachen abzusehen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 20, juris).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Dass der Beteiligte zu 2 erst am 23. September 2009 das Verfahren zur Beschaffung der Rückführungsdokumente eingeleitet hat, rechtfertigt die Verlängerung der Haft über die Dauer von drei Monaten seit der Festnahme des Betroffenen hinaus nicht, sondern bedeutet einen Verstoß gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Dass der Beteiligte zu 2 erst am 23. September 2009 das Verfahren zur Beschaffung der Rückführungsdokumente eingeleitet hat, rechtfertigt die Verlängerung der Haft über die Dauer von drei Monaten seit der Festnahme des Betroffenen hinaus nicht, sondern bedeutet einen Verstoß gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 17 W 105/03

    Pflicht einer in Haftsachen beteiligten Behörde zum Tätigwerden in jedem

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08
    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Das bedeutet jedoch keinen dem Betroffenen zurechenbaren Umstand, durch den ein Abschiebungshindernis geschaffen worden ist (Senat, aaO; OLG München OLGR 2009, 754, 755).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Nicht zu prüfen hat er jedoch, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt; denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 11 Wx 46/08

    Anordnung der Abschiebehaft: Anforderungen an die Feststellung der Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23. September 2008, 11 Wx 46/08, Rdn. 30, juris).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Der Tatrichter darf sich nicht auf die Wiedergabe der Einschätzung der Ausländerbehörde beschränken, die Abschiebung werde voraussichtlich innerhalb von drei Monaten stattfinden können (Senat, aaO; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 193/09, Rn. 20, juris).

    Soweit die Ausländerbehörde konkrete Tatsachen hierzu nicht mitteilt, hat das Gericht gemäß § 26 FamFG nachzufragen (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, aaO).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, Rn. 20, juris; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, Rn. 8, juris).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 128c KostO und § 83 Abs. 2, § 81 und § 430 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, Rn. 28, juris; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, Rn. 27, juris).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1 Satz 1 und § 430 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363).
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