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   BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09   

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https://dejure.org/2010,2133
BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09 (https://dejure.org/2010,2133)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - V ZB 213/09 (https://dejure.org/2010,2133)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - V ZB 213/09 (https://dejure.org/2010,2133)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 S 1 AsylVfG, § 57 Abs 3 AufenthG, § 62 AufenthG, Art 4 Abs 2 S 1 EGV 343/2003, Art 17 Abs 2 EGV 343/2003
    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages bei Protokollierung eines Asylgesuchs bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat; Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung der Zurückschiebung über den Zeitpunkt einer unterstellten ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrags; Behördliches Protokoll über ein Asylgesuch und Weiterleitung an das zuständige Bundesamt bei Einreise aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1, VO 343/2003/EG Art. ... 4 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 57 Abs. 1 S. 1, AsylVfG § 18 Abs. 3, AsylVfG § 18 Abs. 2 Nr. 2, AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 1, VO 343/2003/EG Art. 17 Abs. 2, AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 2, AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, FamFG § 426
    Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Dublin II-VO, Griechenland, Asylgesuch, Ingewahrsamnahme, Asylantrag, unerlaubte Einreise, vollziehbar ausreisepflichtig, Entziehungsabsicht, Haftgründe, Aufenthaltsgestattung, Weiterleitung, Protokoll, Drei-Monats-Frist, Prognose

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages bei Protokollierung eines Asylgesuchs bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat; Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung der Zurückschiebung über den Zeitpunkt einer unterstellten ...

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages bei Protokollierung eines Asylgesuchs bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat; Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung der Zurückschiebung über den Zeitpunkt einer unterstellten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrags; Behördliches Protokoll über ein Asylgesuch und Weiterleitung an das zuständige Bundesamt bei Einreise aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Förmlicher Asylantrag erst mit Eingang bei Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zur Bedeutung der Weiterleitung des behördlichen Protokolls über das Asylgesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NVwZ 2010, 1510
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft, wenn sich die Hauptsache durch die Haftentlassung - wie hier - erledigt hat und mit dem Rechtsmittel allein das Ziel verfolgt wird, die Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festzustellen (Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 9 ff., juris).

    Der Betroffene war auf Grund unerlaubter Einreise vollziehbar ausreisepflichtig (zur Prüfungspflicht des Haftrichters bei einer nicht bestandskräftigen, verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüften und für sofort vollziehbar erklärten Zurückschiebungsverfügung nach § 57 Abs. 1 AufenthG vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, Rdn. 7, InfAuslR 2010, 50; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 15, juris, m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht bereits mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris).

    Er hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass der gegenteilige Rechtsstandpunkt nicht nur der bundesgesetzlichen Regelung in § 18 AsylVfG widerspricht, sondern auch nicht mit der europarechtlichen Vorschrift über das sog. Dringlichkeitsverfahren in Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung) zu vereinbaren ist (Beschl. v. 25. Februar 2010, aaO).

    Eine bereits angeordnete Haft ist auf die Beschwerde des Betroffenen nach § 426 FamFG aufzuheben (Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 24 ff., juris).

    Da solchen Anträgen derzeit bei Überstellungen nach Griechenland gemäß Art. 19 Dublin II-Verordnung regelmäßig stattgegeben wird (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 25 f., juris, m.w.N.), entstand das einem baldigen Vollzug des Zurückschiebungsbescheides entgegenstehende Hindernis mit der dem Beschwerdegericht zur Kenntnis gebrachten Antragstellung bei dem Verwaltungsgericht.

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Wird bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union über ein Asylgesuch ein behördliches Protokoll erstellt und dieses an das zuständige Bundesamt weitergeleitet, liegt ein förmlicher Asylantrag erst mit dem Eingang bei dieser Behörde vor (Weiterführung BGH, 21. November 2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht bereits mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris).

    Nur wirkt sich dieser Rechtsfehler im Ergebnis nicht aus, wobei mangels tatrichterlicher Feststellungen unterstellt werden kann, dass das protokollierte Gesuch - was nicht ausreichend wäre - mehr enthält als die Worte "Asyl" oder "Asylantrag" (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 21 f.).

    Das Beschwerdegericht geht zwar zutreffend davon aus, dass das Asylverfahrensgesetz eine Weiterleitung nur für schriftliche Asylanträge vorsieht, die bei der Ausländerbehörde eingereicht werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG) und die Aufnahme eines mündlichen Antrags zur Niederschrift und dessen Weiterleitung durch die Polizei oder den Haftrichter weder im Verwaltungsverfahrensgesetz noch im Asylverfahrensgesetz vorgesehen ist (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 21).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Von der Erhebung von Dolmetscherkosten ist in Abschiebungshaftsachen abzusehen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 20, juris).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Unter Berücksichtigung der Regelung des Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen der Körperschaft anteilig aufzuerlegen, der die beteiligte Behörde angehört (vgl. Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union scheidet damit aus (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81 C.I.L.F., Slg 1982, 3415 Rdn. 16; Schmidt-Räntsch in Riesenhuber, Europäische Methodenlehre, § 23 Rdn. 31).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Dass § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung als eine Form der Abschiebungshaft (vgl. §§ 57 Abs. 3, 62 AufenthG) erfasst (dazu eingehend OLG München, Beschl. v. 30. Januar 2008, 34 Wx 136/07, Rdn. 29 ff. m.w.N., juris), ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Dass § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung als eine Form der Abschiebungshaft (vgl. §§ 57 Abs. 3, 62 AufenthG) erfasst (dazu eingehend OLG München, Beschl. v. 30. Januar 2008, 34 Wx 136/07, Rdn. 29 ff. m.w.N., juris), ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Der Betroffene war auf Grund unerlaubter Einreise vollziehbar ausreisepflichtig (zur Prüfungspflicht des Haftrichters bei einer nicht bestandskräftigen, verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüften und für sofort vollziehbar erklärten Zurückschiebungsverfügung nach § 57 Abs. 1 AufenthG vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, Rdn. 7, InfAuslR 2010, 50; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 15, juris, m.w.N.).
  • EuGH, 10.12.2009 - C-345/08

    Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09
    Der Betroffene war auf Grund unerlaubter Einreise vollziehbar ausreisepflichtig (zur Prüfungspflicht des Haftrichters bei einer nicht bestandskräftigen, verwaltungsgerichtlich noch nicht überprüften und für sofort vollziehbar erklärten Zurückschiebungsverfügung nach § 57 Abs. 1 AufenthG vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, Rdn. 7, InfAuslR 2010, 50; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 15, juris, m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Einer Fortdauer der Haft aus diesem Grund stand nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG schon der von dem Betroffenen innerhalb einer Frist von einem Monat nach der unerlaubten Einreise gestellte Asylantrag entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 14 AsylVfG Rn. 21).

    Anderes ergibt sich - abweichend von der Rechtslage unter Geltung der Dublin-II-Verordnung (zu dieser: Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, aaO) - auch nicht aus der Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG, nach der die Monatsfrist bei einer (auch) nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG angeordneten Sicherungshaft nicht gilt.

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Ein von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung als eine weitere Form für die Stellung eines förmlichen Asylantrags bei der zuständigen Behörde anzusehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rn. 9, 10).

    Die Fortdauer der Haft über diesen Zeitpunkt hinaus verletzte den Betroffenen in seinen Rechten, weil solchen Anträgen von den Verwaltungsgerichten bei Überstellungen nach Griechenland derzeit regelmäßig stattgegeben wird (dazu Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    Diese Prognose fällt von dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Haftrichters über einen solchen Antrag beim Verwaltungsgericht an negativ aus, was die Aufhebung einer zur Sicherung einer Zurückschiebung nach § 18 Abs. 3 AsylVfG, § 57 Abs. 3, § 62 Abs. 2 AufenthG angeordneten Haft nach § 426 FamFG im Beschwerdeverfahren gebietet (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 151, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    § 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung sieht ausdrücklich auch den Zugang eines behördlich protokollierten Antrags als eine weitere Form für die Stellung eines Asylantrags bei der zuständigen Behörde vor (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 9, 10, juris).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht schon mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 9, juris).

    Hinzu kommt, dass nach der unzweideutigen Regelung des Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung ein Asylantrag erst dann als gestellt gilt, wenn den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates ein von dem Asylbewerber eingereichtes Formblatt oder ein behördliches Protokoll zugegangen ist (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, aaO, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wird solchen Eilanträgen - wie dies im Hinblick auf die Verhältnisse in Griechenland derzeit der Fall ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 25 f., juris, m.w.N.; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 15, juris) - regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen.

    Da das einem baldigen Vollzug des Zurückschiebungsbescheides entgegenstehende Hindernis nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG mit der dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Antragstellung bei dem Verwaltungsgericht entsteht (Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 15, juris), eine solche Mitteilung aber nach dem Vortrag der Betroffenen frühestens mit dem Faxschreiben vom 2. Dezember 2009 erfolgt ist, ist die Haftanordnung auch insoweit nicht zu beanstanden.

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    (1) Unter der Geltung der Verordnung (EU) Nr. 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) war anerkannt, dass § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers als eine Form der Abschiebungshaft i.S.d. § 62 Abs. 3 AufenthG erfasst (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13).

    Nach dem gesetzgeberischen Anliegen sollte die Vorschrift auch sicherstellen, dass Ausländer, die im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens möglichst rasch in den für das Asylverfahren zuständigen Staat verbracht werden sollten, nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden und untertauchen (vgl. BT-Drs. 16/5065 S. 215; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 30).

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Ein Betroffener hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, wenn ihm auf Grund einer richterlichen Entscheidung - wie bei den Haftanordnungen nach §§ 57, 62 AufenthG (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 5) - die Freiheit entzogen worden ist.

    a) Zwar widerspricht die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass ein Ausländer, dem die Einreise aus den in § 18 Abs. 2 AsylVfG genannten Gründen verweigert worden ist, auch mit dem Eingang seines Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt keine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Sätze 1 und 3 AsylVfG erwirbt, der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 17 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 9).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    An der zu diesem Zeitpunkt bereits vollendeten unerlaubten Einreise ändert dies aber nichts (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 8).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    An der zu diesem Zeitpunkt bereits vollendeten unerlaubten Einreise ändert dies aber nichts (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 8).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Wird solchen Eilanträgen regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, eine Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510, 1511 Rn. 14).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung:

    Der Betroffene erwirbt aber bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht bereits mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, BGHZ 153, 18, 20; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 11).

    Die Norm erfasst in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 13; BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616, 617) auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung als eine Form der Abschiebungshaft (vgl. § 57 Abs. 3, § 62 AufenthG).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Wird solchen Eilanträgen regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, eine Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 19; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510, 1511 Rn. 14).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 150/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 161/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 323/10

    Zulässigkeit eines Haftantrags bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 186/10

    Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Ausländer bei Fehlen von Ausführungen

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

  • BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11

    Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung

  • VG Frankfurt/Main, 18.09.2013 - 7 K 2661/13

    Asylantrag, subsidiärer Schutz, Bundespolizei, Grenze, grenznaher Raum,

  • VG Regensburg, 10.10.2012 - RN 9 E 12.30323

    Der Asylbewerber selbst kann sich nicht auf die Einhaltung der Frist des Art. 17

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • OLG Oldenburg, 08.11.2010 - 13 W 29/10

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Slowakische Republik, Niederlande, Dublin

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