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   BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13   

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https://dejure.org/2014,14733
BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13 (https://dejure.org/2014,14733)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 4 StR 503/13 (https://dejure.org/2014,14733)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 4 StR 503/13 (https://dejure.org/2014,14733)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 Abs 1 Nr 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Lehrer und einem Schüler bei Teilnahme an einem Schulsanitätsdienst

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Obhutsverhälnisses i.R. einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Lehrer und einem Schüler bei Teilnahme an einem Schulsanitätsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Obhutsverhälnisses i.R. einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verworfen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexuelle Handlungen beim Sanitätsdienst - sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der sexuelle Missbrauch durch einen Lehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verworfen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Obhutsverhältnis zwischen Leiter von Schulsanitätsdienst und Teilnehmern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Revision gegen Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin gescheitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Revision gegen Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin gescheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 361
  • StV 2014, 730
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein:

    Ein die Anforderungen der Vorschrift erfüllendes Anvertrautsein im Sinne einer Unter- und Überordnung kann außer im schulischen Bereich (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 13 und Obhutsverhältnis 14) auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen bestehen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003, - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661 (Tennistrainer); BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196 (Fahrlehrer)).

    Maßgebend sind in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 13 und Obhutsverhältnis 14 mwN).

    Bei deren Bewertung muss sich der Tatrichter am Schutzzweck der Vorschrift orientieren, wonach Minderjährige und daher regelmäßig noch nicht ausgereifte Menschen vor sexuellen Übergriffen durch Autoritätspersonen bewahrt werden sollen, denen sie durch einen Vertrauensbeweis überantwortet und damit gewissermaßen in die Hand gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, aaO; Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344).

    d) Der Senat kann nicht ausschließen, dass bei einer vollständigen und rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des durch § 174 StGB geschützten Rechtsguts (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 13 und Obhutsverhältnis 14) die Strafkammer zur Annahme eines Obhutsverhältnisses und mithin einer Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF gekommen wäre.

  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Ein die Anforderungen der Vorschrift erfüllendes Anvertrautsein setzt ein den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfassendes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu dem jeweiligen Betreuer im Sinne einer Unter- und Überordnung voraus; ob ein solches Verhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist regelmäßig nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, Rn. 12; SSW-StGB/Wolters, 4. Aufl., § 174 Rn. 5 ff.; MüKo-StGB/ Renzikowski, 3. Aufl., § 174 Rn. 25 f.).

    Weiter gehende Betreuungsaufgaben im Sinne einer Erziehungsleistung werden von ihnen weder erwartet noch tatsächlich geleistet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08, NStZ-RR 2008, 307; zur Zugehörigkeit zu einer Schule auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, Rn. 13 mwN).

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