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   BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14   

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https://dejure.org/2014,13376
BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,13376)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 4 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,13376)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 4 StR 88/14 (https://dejure.org/2014,13376)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1a StGB
    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zugemessenen Rechtsfolgenausspruchs wegen Angemessenheit der Rechtsfolge (eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verletzung des Doppelverwertungsverbots bei strafschärfender Berücksichtigung eines Qualifikationsmerkmals

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens bzgl. Verurteilung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; Strafzumessung der Einzelstrafen bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verletzung des Doppelverwertungsverbots bei strafschärfender Berücksichtigung eines Qualifikationsmerkmals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens bzgl. Verurteilung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen; Strafzumessung der Einzelstrafen bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14
    aa) Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach der vorgenannten Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, NStZ 2007, 598) liegen vor.

    Zwar ist eine Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts ausgeschlossen, wenn "zugleich eine Neuentscheidung über einen - fehlerhaften - Schuldspruch erfolgen muss" (vgl. BVerfG, NStZ 2007, 598, 601).

  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14
    Durch die Verurteilung allein wegen des Auffangtatbestands des Besitzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1, und vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10) ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 577/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (ausdrückliche Kompensation durch

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 354 Abs. 1a StPO scheidet auch nicht wegen einer Vielzahl von Strafzumessungsfehlern aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 2 StR 577/06, StV 2007, 408).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14
    Durch die Verurteilung allein wegen des Auffangtatbestands des Besitzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1, und vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10) ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14
    Durch die Verurteilung allein wegen des Auffangtatbestands des Besitzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1, und vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25; Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10) ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 193/21

    Öffentlichkeitsmaxime (fehlerhafte Hinweise zu Terminen auf Internetseite des

    Soweit sie sich auf ein Eindringen in den Körper bezieht, wird die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend gewertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (s. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10; vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 440/14, juris Rn. 4; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 526/16

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Damit hat es die Verwirklichung der Qualifikation in § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB strafschärfend verwertet und das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot verletzt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 10).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 440/14

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Verurteilung wegen schweren

    Dem Strafausspruch stehen in Ansehung von § 46 Abs. 3 StGB allerdings insoweit Rechtsbedenken entgegen, als das Landgericht in den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs (§ 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF bzw. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.) die Ausübung des Oral- oder Analverkehrs bzw. des ungeschützten Geschlechtsverkehrs als "ein besonders hohes Maß an Missachtung des Rechts seiner Tochter auf sexuelle Selbstbestimmung" jeweils strafschärfend berücksichtigt und damit Umstände zum Nachteil des Angeklagten verwertet hat, die bereits Merkmale der Qualifikation sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 88/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, bei Pfister NStZ-RR 2014, 361, 367 (Nr. 40)).
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