Rechtsprechung
BGH, 06.05.2015 - 2 StR 63/14 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB, § 231 StGB
Strafzumessung: Eigene Verletzung und Deeskalation bei einer Schlägerei als bestimmender Strafzumessungsgrund - IWW
§ 231 StGB, § 231 Abs. 1 StGB, § 231 Abs. 2 StGB, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer eigenen Verletzung des Angeklagten im Rahmen der Beteiligung an einer Schlägerei
- rewis.io
Strafzumessung: Eigene Verletzung und Deeskalation bei einer Schlägerei als bestimmender Strafzumessungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 231 Abs. 1; StGB § 231 Abs. 2
Berücksichtigung einer eigenen Verletzung des Angeklagten im Rahmen der Beteiligung an einer Schlägerei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung einer eigenen Verletzung des Angeklagten im Rahmen der Beteiligung an einer Schlägerei
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 30.08.2013 - 2234 Js 1005/12
- BGH, 06.05.2015 - 2 StR 63/14
- BGH, 21.07.2015 - 2 StR 63/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 274