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   BGH, 06.05.2020 - 4 StR 674/19   

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https://dejure.org/2020,13118
BGH, 06.05.2020 - 4 StR 674/19 (https://dejure.org/2020,13118)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - 4 StR 674/19 (https://dejure.org/2020,13118)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 4 StR 674/19 (https://dejure.org/2020,13118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Erfolglosigkeit sowohl der Revision der Staatsanwaltschaft als auch der Revision der Nebenklage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 244 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten hinsichtlich Verdachts der besonders schweren Brandstiftung (hier: Übergießen der Lebensgefährtin mit Benzin und Inbrandsetzung durch Anzünden)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten hinsichtlich Verdachts der besonders schweren Brandstiftung (hier: Übergießen der Lebensgefährtin mit Benzin und Inbrandsetzung durch Anzünden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16

    Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 674/19
    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen allein der Staatskasse zur Last (§ 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 253/16 Rn. 15; Urteil vom 6. Dezember 2007 ? 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147 mwN).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 674/19
    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen allein der Staatskasse zur Last (§ 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 253/16 Rn. 15; Urteil vom 6. Dezember 2007 ? 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147 mwN).
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