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BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Rubrums eines Urteils nach § 319 ZPO nach Versterben der ursprünglichen Prozessparteien
- rewis.io
Urteilsberichtigung: Benennung des tatsächlichen Erben der Partei an Stelle des den Prozess fortführenden Scheinerben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319
Berichtigung des Rubrums eines Urteils nach § 319 ZPO nach Versterben der ursprünglichen Prozessparteien - datenbank.nwb.de
Urteilsberichtigung: Benennung des tatsächlichen Erben der Partei an Stelle des den Prozess fortführenden Scheinerben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.10.2014 - 13 O 7/13
- OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 5 U 114/14
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 225/17
- BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1385
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17
Die Berichtigung des (Passiv-) Rubrums eines Urteils setzt nach § 319 ZPO unter anderem voraus, dass die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - X ZB 47/02, BGH-Report 2003, 1168, 1169 …und vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Rn. 12) und dass die Unrichtigkeit offenkundig ist. - BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17
Die Berichtigung des (Passiv-) Rubrums eines Urteils setzt nach § 319 ZPO unter anderem voraus, dass die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - X ZB 47/02, BGH-Report 2003, 1168, 1169 und vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Rn. 12) und dass die Unrichtigkeit offenkundig ist.