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   BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20   

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https://dejure.org/2020,14918
BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,14918)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2020 - XII ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,14918)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - XII ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,14918)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § ... 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 280 Abs. 3 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen nach Bekanntgabe des Gutachtens; inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen nach Bekanntgabe des Gutachtens; inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und das nach der Anhörung eingeholte Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: inhaltliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 945
  • MDR 2020, 1080
  • FamRZ 2020, 1303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20
    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19, FamRZ 2019, 1648).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20
    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19, juris).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20
    Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen durfte, weil das Amtsgericht die Betroffene angehört hat, ohne ihr zuvor das Sachverständigengutachten zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19

    Ersetzung der notwendigen Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an einen

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20
    Von der Verpflichtung, einem Betroffenen im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit nach § 275 FamFG das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich persönlich zur Verfügung zu stellen, kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 mwN und vom 2. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 - FamRZ 2020, 127 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20
    Von der Verpflichtung, einem Betroffenen im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit nach § 275 FamFG das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich persönlich zur Verfügung zu stellen, kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 mwN und vom 2. Oktober 2019 - XII ZB 118/19 - FamRZ 2020, 127 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - FamRZ 2020, 1303 Rn. 7 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21

    Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn

    Entsprechendes gilt für ein nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG einzuholendes ärztliches Zeugnis (Fortführung von Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20, FamRZ 2020, 1303).

    aa) Nach § 280 Abs. 3 FamFG hat sich das Gutachten unter anderem auf die voraussichtliche Dauer der Maßnahme zu erstrecken (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - FamRZ 2020, 1303 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Unbeschadet der Frage, ob dies die Annahme rechtfertigt, dass der Betroffene durch die Bekanntgabe des Gutachtens Gesundheitsnachteile entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG zu befürchten hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - FamRZ 2020, 1303 Rn. 8), hätte das Gericht schon nicht das Sachverständigengutachten mit seinem vollen Wortlaut gegenüber dem Betroffenen zurückhalten dürfen.
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 203/20

    Die Beschwerde des nicht mehr mit seiner Betreuung Einverstandenen

    aa) Die Anhörung durch das Amtsgericht war bereits deshalb nicht verfahrensgemäß, weil mangels entgegenstehender Anhaltspunkte, namentlich der Akte zu entnehmender Verfügungen, davon auszugehen ist, dass es das Sachverständigengutachten der Betroffenen nicht zuvor bekannt gegeben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - FamRZ 2020, 1303 Rn. 7 mwN) und die Anhörung deshalb an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18 - FamRZ 2019, 724 Rn. 8 mwN).
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