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   BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57   

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BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1957 - IV ZB 53/57 (https://dejure.org/1957,551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 372
  • NJW 1957, 1187
  • DB 1957, 683
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.02.1925 - V 161/24

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57
    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • RG, 01.07.1924 - V B. 2/24
    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57
    Das Amtsgericht hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, der Vertrag bedürfe zwar entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356; 110, 173) dieser Genehmigung.

    Der Senat tritt insoweit der Ansicht des Reichsgerichts bei, wie sie sich aus den in RGZ 108, 356 und 110, 173 veröffentlichten Entscheidungen ergibt.

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Sie wären als Teil des Erwerbsvorgangs auch unabhängig hiervon nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungspflichtig (BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, NJW 1998, 453; RGZ 108, 356, 364 f.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 23; Staudinger/Engler, aaO, § 1821 Rn. 44 f.).
  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Mangels Verfügung nicht genehmigungsbedürftig nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist daher die Entgegennahme der Auflassung eines Grundstücks (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 25 mwN), und zwar auch dann, wenn vorhandene Belastungen bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 8. Aufl., § 1821 Rn. 27).

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Der Senat geht mit der im Zivilrecht herrschenden Ansicht davon aus, daß bei der Veräußerung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Veräußerer der Erwerber von vornherein nur das mit dem Nießbrauch belastete Eigentum an dem Grundstück erwirbt und der Veräußerer mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurückbehält, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 2 Z 26/67, Neue Juristische Wochenschrift 1967 S. 1912; vgl. ferner Heck, Grundriß des Sachenrechts, § 21, S. 83 - Erwerb deducto usufructu - Flume Allgemeiner Teil BGB, 2. Bd., 3. Aufl., S. 192).

    Die Annahme, daß der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch "allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung" (BGHZ 24, 372, 374).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Eine auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Erweiterung des Kreises der genehmigungsbedürftigen Geschäfte durch analoge Gesetzesanwendung ist mithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 17, 160, 163 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; 24, 372, 376; 38, 26, 28; 52, 316, 319; 60, 385, 389/390; Senatsurteil vom 25. Januar 1974, V ZR 69/72, LM BGB § 1822 Nr. 5 = NJW 1974, 1134, 1135).

    Daher durften die Eltern oder der vertretungsberechtigte Elternteil ein Grundstück für das minderjährige Kind auch dann erwerben, wenn sich der Veräußerer oder Schenker den Nießbrauch vorbehielt (BGHZ 24, 372 im Anschluß an RGZ 108, 356; 110, 173; ebenso das Schrifttum, vgl. Staudinger/Engler a.a.O. §§ 1821, 1822 Rdn. 21; Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 52 V 4 und dort Fußn. 16; MünchKomm/Hinz § 1643 Rdn. 7).

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 129/96

    Genehmigungsbedürftigkeit der Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit dem

    Das gilt nicht nur für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Grundstückskaufpreises, sondern auch für alle anderen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb vorgenommenen Belastungen wie zum Beispiel Nießbrauchsbestellungen (BGHZ 24, 372, 374 f.; Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1821 Rdn. 44, 45; Erman/Holzhauer, 9. Aufl., § 1821 Rdn. 9; jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.6.1957 ( BGHZ 24, 372 ), in der ausgesprochen ist, daß das Rechtsgeschäft, durch das der durch seinen Vater vertretene Minderjährige Grundstücke erwirbt und sich dabei verpflichtet, u. a. bestimmten Personen Nießbrauchsrechte an den Grundstücken einzuräumen, keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, liegt die Erwägung zugrunde, daß nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen des Schutzes nach § 1821 Nrn. 1-4 BGB bedarf.
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Unter diesem Gesichtspunkt sind in der Rechtsprechung wiederholt sowohl schenkungsweise Grundstücksüberlassungen an Minderjährige unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs (Wohnrechts) für den Schenker oder unter Übernahme der auf dem geschenkten Grundstück ruhenden Belastungen (BGHZ 24, 372/374; OGHBrZ NJW 1949, 260; BayObLGZ 1967, 245/247; OLG Bamberg a.a.O.; vgl. BayObLGZ 1968, 1/3; 1953, 183/188) als auch Schenkungen von beweglichen Sachen unter Nießbrauchvorbehalt (RGZ 148, 321) als zulässig angesehen worden; in keinem Fall wurde wegen der belastenden Auflage die Genehmigungsbedürftigkeit derartiger Verträge (vgl.§ 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4, § 1822 Nr. 10 BGB) bejaht.

    Bei der auch vorliegend gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHZ 24, 372/374) steht nichts im Weg, die Zuwendung der Sparkonten an die Kinder als Schenkung mit der Auflage zu werten, das unentgeltlich Zugewendete dem Vater wieder als Darlehen zurückzugewähren.

  • KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19

    Wohnungsgrundbucheintragung: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung

    § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur das dem Minderjährigen bereits gehörende Grundvermögen (BGH, FamRZ 1998, 24, 25; BGHZ 24, 372, 375).
  • FG Hamburg, 04.04.2000 - II 538/99

    Nutzung einer Wohnung aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes

    Der Veräußerer behält sich mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurück, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (BGH-Beschluss v. 6.6.1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372).

    Die Annahme, dass der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung (vgl. BGHZ 24, 372, 374; Petzold in MünchKomm, BGB , 3. Aufl. Rz 27 vor 1030 jeweils zur Frage, ob die Schenkung eines Grundstücks unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft ist).

  • LG Traunstein, 11.01.1982 - 5 T 1669/81

    Zur Entwurfsgebühr gern. § 145 KostG und zum Geschäftswert bei Entwurf für

    Der Senat geht mit der im Zivilrecht herrschenden Ansicht davon aus, daß bei der Veräußerung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Veräußerer der Erwerber von vornherein nur das mit dem Nießbrauch belastete Eigentum an dem Grundstück erwirbt und der Veräußerer mit dem Nießbrauch die Nutzungsmöglichkeit zurückbehält, die ihm zuvor aufgrund seines Eigentums zustand (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1957 IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Juni 1967 …

    Die Annahme, daß der Erwerber belastetes Eigentum erlange, entspreche jedoch "allein der hier notwendigen wirtschaftlichen Beurteilung" ( BGHZ 24, 372, 374).

  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 135/91

    Surrogaterwerb durch Testamentsvollstrecker; keine vormundschaftsgerichtliche

  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
  • OLG Nürnberg, 05.10.2004 - 2 U 2279/04
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72

    Anforderungen an die Eintragung eines Wegerechtes im Grundbuch - Übernahme einer

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 41/65

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit Rentenleistungspflicht als

  • OLG Dresden, 30.11.2016 - 17 W 1116/16
  • BayObLG, 14.11.1991 - 2 BReg Z 135/91

    Erbeinsetzung durch Testament; Testamentarische Ernennung eines

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