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   BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61   

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https://dejure.org/1961,6918
BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61 (https://dejure.org/1961,6918)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1961 - 1 StR 150/61 (https://dejure.org/1961,6918)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1961 - 1 StR 150/61 (https://dejure.org/1961,6918)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    und G. einberufen wurden (vgl. BGHSt 9, 203).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Die Entscheidungen BGHSt 14, 310 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60] und BGH NJW; 1952, 556 Nr. 30 betreffen andere Fälle (Beweis über ein Geständnis des Angeklagten und Verlesung des polizeilichen Protokolls über die Aussage eines Zeugen, der die Aussage verweigert hatte).
  • BGH, 02.03.1951 - 3 StR 6/51
    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Daß die Sachverständigen des Bundeskriminalamtes auf dem hier in Betracht kommenden Gebiet eine größere Sachkunde und Erfahrung besitzen und über überlegene Forschungsmittel verfügen, die gerade in den im vorliegenden Fall auftretenden Beweisfragen von Bedeutung sein könnten, ist nicht dargetan (vgl. BGH NJW 1951, 412; BGH 4 StE 181/55 v. 16. Juni 1955).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 89/54

    Hilfsgeschworener nach Wegfall eines Hauptgeschworenen - Rüge nicht

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Die nachträgliche Anordnung des Landgerichtspräsidenten, daß A. und B. von der Liste der Hilfsgeschworenen zu streichen seien, weil sie an der Stelle von dauernd weggefallenen Geschworenen Hauptgeschworene geworden waren, entspricht, wie der Senat schon in seinem ersten Urteil vom 9. Februar 1960 dargelegt hat, dem Gesetz (vgl. hierzu auch BGHSt 6, 117).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Auch ein durch das Revisionsgericht aufgehobenes Urteil kann als Beweismittel dafür verwertet werden, daß ein Zeuge in der früheren Hauptverhandlung in bestimmtem Sinne ausgesagt hat (vgl. BGHSt 6, 141).
  • BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Gleichviel ob das Schwurgericht den Beweisantrag richtig oder unzutreffend auch als Antrag auf Einnahme eines Augenscheins angesehen hat, liegt in der Ablehnung kein Rechtsverstoß, da es sich bei der aufgeworfenen Frage um einen Vorgang des täglichen Lebens handelt, den zu beurteilen das Gericht sich selbst auch ohne nochmalige Augenscheinseinnahme die erforderliche Sachkunde zutrauen durfte (zu den Anträgen, durch einen Sachverständigen einen Versuch vornehmen zu lassen vgl. im übrigen: BGH, Urt. v. 28. September 1956, 5 StR 236/56 und Alsberg-Nüse, Der Beweisantrag S. 398, 399).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Die Revision kann sich auch nicht auf die Entscheidung BGHSt 10, 116 berufen, die einen anderen Fall betraf.
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Wie der Senat in BGHSt 12, 243 ausgeführt hat, ist in diesem Falle nicht der an erster Stelle in der Hilfsgeschworenenliste stehende, sondern derjenige Hilfsgeschworene einzuberufen, der in der Hilfsgeschworenenliste auf den im ersten Geschäftsjahr zuletzt zugezogenen Hilfsgeschworenen folgt.
  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 690/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 150/61
    Der Senat hatte jenes Urteil wegen eines Verfahrensverstoßes durch Entscheidung vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - aufgehoben.
  • BGH, 28.07.1977 - 4 StR 180/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und wegen gemeinschaftlich

    Diese von der Verteidigerin als unzutreffend beurteilte Rechtsansicht konnte bei vernünftiger Würdigung (vgl. BGHSt 21, 334, 341) aber allenfalls als Anlaß für eine Revisionsrüge gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 - S. 14).

    Daß das Landgericht die Sachverständige Dr. J. über die für die Erstattung des Gutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen, soweit diese in der Hauptverhandlung hervorgetreten waren, nicht unterrichtet hat, könnte allenfalls dann als Revisionsgrund angesehen werden, wenn die Sachverständige infolgedessen von unrichtigen tatsächlichen Erwägungen ausgegangen wäre (BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 - S. 14).

  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 215/66

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Sie stand unter Nr. 19 der Liste und war früher zu einer Hauptverhandlung einberufen, dann aber von der Teilnahme befreit worden; ob diese damalige Handhabung dem Gesetz entsprach, war jetzt nicht zu prüfen (BGH, Urt. v. 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 -).
  • BGH, 25.08.1977 - 4 StR 229/77

    Willkürliche Verlegung der Sitzungstage durch den Vorsitzenden - Ablehnung der

    Eine Nichtunterrichtung könnte nur dann zur Aufhebung des Urteils führen, wenn sie zur Folge gehabt hätte, daß der Sachverständige von unrichtigen tatsächlichen Erwägungen ausgegangen ist, oder § 244 Abs. 2 StPO verletzt ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 -).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Heranzuziehen waren nunmehr diejenigen Hilfsschöffen, deren Name in der Liste hinter dem des zuletzt herangezogenen Hilfsschöffen K. stand (vgl. BGHSt 9, 203, 208; BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61).
  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 224/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung -

    Davon hatte der Strafkammervorsitzende auszugehen, auch wenn jene Zuziehung fehlerhaft gewesen sein sollte (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61).
  • BGH, 27.05.1971 - 4 StR 126/71

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Bestimmung des

    Ob dagegen bei der Einberufung früherer Hilfsschöffen Fehler unterlaufen sind, ist im späteren Verfahren nicht mehr zu prüfen (BGHSt 9, 203, 207 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]/8; Urteil vom 6.6.1961 - 1 StR 150/61 -).
  • BGH, 11.06.1970 - 4 StR 137/70

    Verurteilung wegen Unzucht mit Abhängigen - Voraussetzungen für eine Verletzung

    Ein Revisionsgrund könnte nur dann gegeben sein, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen des bereits erstatteten Gutachtens durch die weitere Beweisaufnahme in Abwesenheit der Sachverständigen geändert hätten, die Sachverständige also von unrichtigen tatsächlichen Erwägungen ausgegangen wäre (BGH Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 150/61 - UA 14).
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