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   BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07   

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https://dejure.org/2008,4908
BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07 (https://dejure.org/2008,4908)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2008 - V ZR 50/07 (https://dejure.org/2008,4908)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - V ZR 50/07 (https://dejure.org/2008,4908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung bei einem Beratungsvertrag zur Vermittlung der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Bedeutung der Initiative einer Partei für den Vertragsschluss; Haftung aus einem Beratungsvertrag bei mangelnden Auskünften über das Objekt; Verletzung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungsvertrag; Anlagevermittlung; monatlicher Eigenaufwand; Auskunftsverpflichtungsverletzung; positive Vertragsverletzung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität eines Immobilienerwerbs zu Kapitalanlagezwecken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Beratungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    b) Der Beratungsvertrag verpflichtet zu richtiger vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 123, 126, 129; Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983).

    Er verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie oder ihres Wertsteigerungspotenzials gibt (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983; Urt. v. 20. Juli 2007, V ZR 227/06, NJW-RR 2007, 1660, 1661).

    Hierzu gehören die an eine Lebensversicherung zu zahlenden Beiträge, die zur Finanzierung des Erwerbs abgeschlossen wird; es sei denn, dass der Beratende deutlich macht, dass die von ihm angegebene monatliche Belastung Aufwand zur Tilgung nicht einschließt (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983, 985).

    bb) Auch Angaben des Beraters über den künftigen Wert einer Immobilie können - unabhängig von dem in einer solchen Erklärung enthaltenen spekulativen Element - unrichtig sein und einen Beratungsfehler darstellen, wenn die von diesem benannte Wertentwicklung wegen eines überhöhten Erwerbspreises ausgeschlossen oder zumindest gänzlich unwahrscheinlich ist (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983, 984).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    a) Der Senat hat für die Haftung des Verkäufers entschieden, dass dieser zwar grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Käufer über die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs und seinen Nutzen zu beraten oder aufzuklären, er aber aus einem Beratungsvertrag haftet, wenn er sich nicht auf Auskünfte über das Objekt und Verhandlungen über den Kaufvertrag beschränkt, sondern den Käufer auch unabhängig davon berät (Urt. v. 10. November 2006, V ZR 73/06, Rdn 8, 9 - in juris veröffentlicht; Urt. v. 13. Oktober 2007, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874).

    Sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, mit seinen finanziellen Mitteln das Objekt erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377; Urt. v. 13. Oktober 2007, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876; Urt. v. 30. November 2007, V ZR 284/06, NJW 2008, 649).

    Durch den Ansatz solcher Garantiebeträge wird daher ein zu positives Bild der für den Erwerber wichtigen längerfristigen Ertragserwartung der Immobilie gezeichnet (vgl. Senat, Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Ein solcher Vertrag wird nach ständiger Rechtsprechung stillschweigend abgeschlossen, wenn der Anlageinteressent die Dienste und Erfahrungen eines Vermögensverwalters, Anlageberaters oder Anlagevermittlers in Anspruch nehmen will und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt; dabei ist es ohne Bedeutung für den Vertragsschluss, von welcher Seite die Initiative zu dem Beratungsgespräch ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 118; 123, 126, 128; Urt. v. 27. Oktober 2005, III ZR 71/05, NJW-RR 2006, 109; Urt. v. 19. April 2007, III ZR 75/06, NJW-RR 2007, 1271, 1272).

    b) Der Beratungsvertrag verpflichtet zu richtiger vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 123, 126, 129; Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Grundlage der Schadensersatzpflicht des Beraters sind dessen schuldhaft fehlerhafte Erklärungen zur Höhe der monatlichen Belastung (vgl. Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1813).

    Bei der Berechnung des monatlichen Eigenaufwands des Käufers müssen die Zahlungen für die Tilgung der zur Finanzierung des Kaufs aufzunehmenden Darlehen berücksichtigt werden (Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812).

  • BGH, 19.04.2007 - III ZR 75/06

    Pflichten bei Anlageberatung im Familienkreis

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Ein solcher Vertrag wird nach ständiger Rechtsprechung stillschweigend abgeschlossen, wenn der Anlageinteressent die Dienste und Erfahrungen eines Vermögensverwalters, Anlageberaters oder Anlagevermittlers in Anspruch nehmen will und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt; dabei ist es ohne Bedeutung für den Vertragsschluss, von welcher Seite die Initiative zu dem Beratungsgespräch ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 118; 123, 126, 128; Urt. v. 27. Oktober 2005, III ZR 71/05, NJW-RR 2006, 109; Urt. v. 19. April 2007, III ZR 75/06, NJW-RR 2007, 1271, 1272).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Das ist jedoch unverzichtbar, weil der Beklagte zu 2 die Umstände für die Betriebsbezogenheit seiner Beratung vortragen muss, wenn der von ihm abgegebenen Erklärungen nicht für seine Person gelten lassen will (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, IX ZR 25/94, NJW 1995, 43, 44).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 100/06

    Haftung des Vermittlers von Fondsanteilen wegen unrichtiger Angaben über deren

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Auch ein Anlagevermittler haftet über die Pflicht zu richtiger und vollständiger Auskunft über das Objekt hinaus aus einem Beratungsvertrag, wenn er die Vermögensbelange des Anlageinteressenten wahrnimmt und über die sich für diesen aus dem Erwerb ergebenden finanziellen Belastungen berät (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007, III ZR 100/06, WM 2007, 2228, 2229).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    a) Der Senat hat für die Haftung des Verkäufers entschieden, dass dieser zwar grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Käufer über die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs und seinen Nutzen zu beraten oder aufzuklären, er aber aus einem Beratungsvertrag haftet, wenn er sich nicht auf Auskünfte über das Objekt und Verhandlungen über den Kaufvertrag beschränkt, sondern den Käufer auch unabhängig davon berät (Urt. v. 10. November 2006, V ZR 73/06, Rdn 8, 9 - in juris veröffentlicht; Urt. v. 13. Oktober 2007, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Ein solcher Vertrag wird nach ständiger Rechtsprechung stillschweigend abgeschlossen, wenn der Anlageinteressent die Dienste und Erfahrungen eines Vermögensverwalters, Anlageberaters oder Anlagevermittlers in Anspruch nehmen will und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt; dabei ist es ohne Bedeutung für den Vertragsschluss, von welcher Seite die Initiative zu dem Beratungsgespräch ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 118; 123, 126, 128; Urt. v. 27. Oktober 2005, III ZR 71/05, NJW-RR 2006, 109; Urt. v. 19. April 2007, III ZR 75/06, NJW-RR 2007, 1271, 1272).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 06.06.2008 - V ZR 50/07
    Sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, mit seinen finanziellen Mitteln das Objekt erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377; Urt. v. 13. Oktober 2007, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876; Urt. v. 30. November 2007, V ZR 284/06, NJW 2008, 649).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 227/06

    Voraussetzungen eines neben einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Ein Beratungsvertrag ist allerdings entgegen der Auffassung der Beklagten zumindest stillschweigend dadurch zustande gekommen, dass die Klägerin und der Drittwiderbeklagte als Anlageinteressenten die Dienste und Erfahrungen des Beklagten zu 2 bzw. des hinter ihm stehenden Strukturvertriebes der ... als Anlagenberater und -vermittler in Anspruch genommen und dieser die gewünschten Tätigkeiten erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2008, Az. V ZR 50/07; Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08

    Kapitalanlagerecht: Umfang der Beratungspflicht bei steuersparenden, finanzierten

    Ein Beratungsvertrag ist dabei stillschweigend zwischen den Parteien dadurch zustande gekommen, dass die Kläger als Anlageinteressenten die Dienste und Erfahrung der Beklagten als Anlagenberater und -vermittler in Anspruch genommen und diese die gewünschten Tätigkeiten erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2008, Az. V ZR 50/07; Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen

    Beim Erwerb von Kapitalanlagen kommt zwischen dem Kapitalanleger und der Person, die ihn gewerbsmäßig über die Kapitalanlage informiert, regelmäßig stillschweigend ein Anlageberatungsvertrag zustande, wenn der Anleger erkennbar nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen zur Kapitalanlage, sondern auf eine Bewertung und Beurteilung dieser Tatsachen wert legt (vgl. BGH, V ZR 50/07, Urteil vom 06.06.2008, zitiert nach juris Rn 9 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2013 - 17 U 175/12

    Eigene beratungsvertragliche Haftung des Vermittlers einer Immobilienanlage

    Die Zivilsenate gehen aber dem offensichtlichen Konflikt ihrer Rechtsstandpunkte nicht weiter nach, vielmehr vertreten sie erkennbar die Auffassung, dass sowohl Verkäufer wie Vermittler eine eigene beratungsvertragliche Haftung treffen kann (vgl. BGH, Urt. vom 06.06.2008 - V ZR 50/07, juris einerseits und BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 243/08, ZMR 2009, 856 andererseits).
  • LG Bonn, 27.02.2012 - 2 O 571/11

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    Beim Erwerb von Kapitalanlagen kommt zwischen dem Kapitalanleger und der Person, die ihn gewerbsmäßig über die Kapitalanlage informiert, regelmäßig stillschweigend ein Anlageberatungsvertrag zustande, wenn der Anleger erkennbar nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen zur Kapitalanlage, sondern auf eine Bewertung und Beurteilung dieser Tatsachen wert legt (vgl. BGH, V ZR 50/07, Urteil vom 06.06.2008, zitiert nach juris Rn 9 m. w. N.).
  • LG Bonn, 12.04.2013 - 2 O 583/11

    Anlageberatung, Prospekt, Fungibilität

    Beim Erwerb von Kapitalanlagen kommt zwischen dem Kapitalanleger und der Person, die ihn - wie vorliegend die Beklagte - gewerbsmäßig über die Kapitalanlage informiert, regelmäßig stillschweigend ein Anlageberatungsvertrag zustande, wenn der Anleger erkennbar nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen zur Kapitalanlage, sondern auf eine Bewertung und Beurteilung dieser Tatsachen wert legt (vgl. BGH, V ZR 50/07, Urteil vom 06.06.2008, zitiert nach juris).
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