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   BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11   

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https://dejure.org/2013,14614
BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 S 3 GKG
    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Höhe des Gesamtstreitwerts bei Haupt- und Hilfsantrag

  • Wolters Kluwer

    Streitwertermittlung bei Klage auf Unterlassung unrichtiger Angaben gegenüber gegnerischen Anwälten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen ihrer Mandanten und auf Unterlassung der Vertretung abgemahnter Personen

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5a Abs. 1; StGB § 263
    Streitwertermittlung bei Klage auf Unterlassung unrichtiger Angaben gegenüber gegnerischen Anwälten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen ihrer Mandanten und auf Unterlassung der Vertretung abgemahnter Personen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07

    Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    aa) Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506).
  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4 und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Hinsichtlich des Hilfsantrages, über den der Senat ebenfalls entschieden hat und der bei wirtschaftlicher Betrachtung einen anderen Gegenstand betrifft und deshalb gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2, 3 GKG zusätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, juris Rn.11 f.; OVG NW, Beschluss vom 16. April 2012 - 18 E 871/11 -, NVwZ-RR 2012, 496, juris Rn. 19), hat der Senat sich am Auffangwert orientiert und diesen wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens halbiert.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.02.2024 - IV ZR 253/22

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 [juris Rn. 8]; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6; vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2018 - 9 U 805/18

    Auslandskrankenversicherung - Wettbewerbsverstoß: Gewerblicher

    Dies rechtfertigt die Bewertung des Hilfsantrages mit nur einem Bruchteil des Wertes des Hauptantrages (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, BeckRS 2013, 11006, Rdnr. 13), wobei im Streitfall 1/3 angemessen aber auch ausreichend ist.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11

    Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien

    "Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist ... Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zöge (BGH, Beschluss vom 12.04.2010, II ZR 34/07 - juris Rn. 4; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 06.06.2013, I ZR 190/11 - juris).
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    Wirtschaftliche Identität in diesem Sinne liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom (Wider-)Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Betreffen Haupt- und Hilfsantrag - wie hier - denselben Gegenstand und erreicht der Antragsteller jedenfalls mit seinem Hilfsantrag dasselbe, wie es bei einer stattgebenden Entscheidung über den Hauptantrag geschehen wäre, dann sind die Kosten dem Antragsgegner in ihrer Gesamtheit aufzuerlegen; der Sache steht der Antragsteller in derartigen Fällen nicht anders da als in Konstellationen, in denen er mit einer anderen Begründung als der geltend gemachten erfolgreich ist (so zutreffend Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 3. Aufl. 2010, § 155 Rn. 16; ebenso Jeromin/Praml, in: Gärditz, VwGO, Kommentar, 1. Aufl. 2013, § 155 Rn. 4; zu § 92 ZPO BGH, Urteil vom 21. Februar 1962 - IV ZR 235/61 -, juris; s. entsprechend zur Streitwertberechnung § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. hierzu wiederum BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - X ZR 94/13 -, juris, und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, juris).
  • OLG München, 21.02.2018 - 15 U 2276/17

    Verjährte Schadensersatzansprüche - Grundsatz der Schadenseinheit in der

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11) liegt wirtschaftliche Identität vor, wenn - ohne die Bedingung - nicht allen Ansprüchen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach einem der Anträge notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 65/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18

    Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag;

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung Festsetzung des Streitwertes

  • OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15

    Angebot per E-Mail angenommen: Sog. Disclaimer hilft nicht!

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 3 ZB 20.1902

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

  • BGH, 28.04.2022 - III ZR 75/21

    Festsetzung der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die

  • OLG München, 12.05.2021 - 32 W 693/21

    Gebührenrechtliche Identität bei entgegengesetzter Klage und Widerklage im

  • OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23

    Streitwertfestsetzung für Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2019 - 12 E 894/18
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