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   BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55   

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BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55 (https://dejure.org/1956,53)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1956 - 2 StR 87/55 (https://dejure.org/1956,53)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1956 - 2 StR 87/55 (https://dejure.org/1956,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 370
  • NJW 1957, 29
  • NJW 1957, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (gegen BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Sie folgt damit der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Teil, 4. Aufl., § 16, JZ 1953, 762; 54, 128, 429; Aktuelle Strafrechtsprobleme, Schriftenreihe der Juristischen Studiengesellschaft, Heft 4; Börker JR 53, 166 ff; Rietzsch DJ 43, 309 ff und bei Pfundtner-Neubert; Heinitz und Oehler in der Festschrift zum 41. Juristentag 1955; v. Dohnanyi und Schäfer in Gärtner "Das kommende deutsche Strafrecht" Allgem.

    Diesen Erwägungen, die auch den angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 355 und 5, 47 zugrunde lagen, kann der Senat jedoch nicht folgen.

  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53
    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (gegen BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Sie folgt damit der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Diesen Erwägungen, die auch den angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 355 und 5, 47 zugrunde lagen, kann der Senat jedoch nicht folgen.

  • RG, 06.04.1925 - II 167/25

    Wann ist im Sinne des § 79 StGB. eine fortgesetzte Handlung begangen, wenn die

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Bei fortgesetzter Handlung darf die Tatzeit der letzten Einzelhandlung nicht nach jener Verurteilung begangen sein (RGSt 59, 168).

    Die Strafkammer nimmt an, daß die Einzelstrafe von drei Monaten Gefängnis für die fortgesetzte Tat nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, da dem Angeklagten für die Strafe aus dem Urteil vom 16. Januar 1952 im Gnadenweg am 5. Januar 1953 bedingte Strafaussetzung gewährt wurde, die Fortsetzungstat aber erst am 9. Januar 1953 beendet und damit begangen ist (RGSt 59, 168).

  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    War schon früher eine Gesamtstrafe ausgesprochen, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abgeurteilten Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55).

    Träfe es zu, so hinderte die Rechtskraft des früheren Urteils die Strafkammer nicht, nun zur Bildung einer dem Gesetz entsprechenden Gesamtstrafe die Strafen anders zusammenzufassen, wobei jedoch die Rechtslage, die durch den rechtskräftigen Strafausspruch vom 16. Januar 1952 zugunsten des Angeklagten eingetreten ist, bei der Festsetzung der Strafe nicht beeinträchtigt werden darf (RGSt 46, 179 [182]).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Diese Auffassung entspricht aber nicht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Schuldlehre (BGHSt 2, 194).

    § 50 Abs. 1 StGB bedeutet vielmehr, daß der Teilnehmer auch strafbar sein soll, wenn der Täter zwar vorsätzlich, aber nicht vorwerfbar handelt, so wenn ihm die Schuldfähigkeit wegen Strafunmündigkeit (§ 1 Abs. 3 JGG ), mangelnder Reife (§ 3 JGG ), Unzurechnungsfähigkeit (§ 51 StGB ) fehlt oder er in verzeihlicher Weise das Verbot nicht kennt (BGHSt 2, 194).

  • RG, 09.12.1881 - 2419/81

    Ist bezüglich einer einzigen Anstiftung, welche die Ursache mehrerer

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Das Reichsgericht hat sie nie vertreten, auch nicht in den Entscheidungen RGSt 5, 227 [228]; 15, 315 (siehe auch RGSt 49, 68; 60, 1).

    Es erklärt vielmehr in der Entscheidung in RGSt 5, 227, daß der Anstifter "durch die vorsätzliche Bestimmung des Täters die Ursache der von diesem begangenen strafbaren Handlung geworden sein muß", was in der Natur der Sache liegt; es sagt aber nicht, daß Anstifter bereits ist, wer eine Ursache für eine fremde Tat setzt.

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Für ihre Beurteilung ist aber wesentlicher Gesichtspunkt, inwieweit er den Geschehensablauf mitbeherrscht, ob Hergang und Erfolg der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHSt 2, 150,156; 8, 393; BGH in MDR 54, 529).
  • BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    War schon früher eine Gesamtstrafe ausgesprochen, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abgeurteilten Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Es kann nunmehr allein die Gesamtstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt werden (BGHSt 7, 180).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
    Auszug aus BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Eine solche ist zwischen Vergehen gegen das Opiumgesetz und Urkundenfälschung rechtlich möglich (vgl. BGHSt 6, 297 [298]; RGSt 77, 17; OGHSt 3, 109).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 652/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 86/51
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

  • BGH, 12.07.1955 - 2 StR 88/55
  • RG, 16.03.1920 - II 100/20

    Setzt die Verurteilung wegen Rückfallsdiebstahls voraus, daß der Dieb bei

  • RG, 07.01.1881 - 3349/80

    Worin besteht die Verschiedenheit zwischen Mitthätern und Gehilfen?

  • RG, 29.10.1888 - 2011/88

    83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor

  • RG, 01.06.1893 - 1066/93

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu

  • BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
  • RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39

    Nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG. ist auch zu bestrafen, wer Stoffe oder

  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 479/54
  • OLG Hamburg, 25.10.1949 - Ss 363/49

    Stoffe des Opiumgesetzes; Erwerb aus Apotheken; Ärztliche Verschreibung;

  • RG, 21.12.1914 - III 721/14

    Ist Anstiftung im Sinne von § 48 StGB. mit Bezug auf strafbare Handlungen

  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

  • RG, 17.03.1927 - II 170/27

    1. Wird durch §§ 2, 4 JugGerG. die Schuld oder nur die Strafbarkeit des

  • RG, 14.04.1930 - III 1340/29

    Zum Begriff der ärztlichen Verordnung im Sinne der Nr. I 6 der

  • RG, 12.11.1925 - II 562/25

    Liegt Anstiftung zum Meineid vor, wenn der Täter dem Zeugen einzureden suchte,

  • RG, 17.02.1887 - 99/87

    1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen

  • RG, 20.04.1923 - IV 588/22

    1. Rechtliche Bedeutung des § 2 JugendGerG. vom 16. Februar 1923 (RGBl. S. 135).

  • RG, 18.12.1930 - III 781/30

    1. Abgabe und Erwerb von Rauschgiften in Apotheken ohne ärztliche Verordnung. 2.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) kommt zum Nachteil des Täters nach herrschender Meinung insgesamt nicht in Betracht, wenn auch nur ein Teilakt der abzuurteilenden fortgesetzten Tat nach der früheren Verurteilung begangen ist (BGHSt 9, 370, 383; BGH NJW 1991, 2847).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Die hier abzuurteilende, noch unbeendete Kindesentziehung ist damit nicht vor der früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs. 1 StGB begangen worden (vgl. BGHSt 9, 370, 383; wistra 1996, 144; Tröndle aaO § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82

    Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von

    Wer vorsätzlich mitverursacht, daß ein anderer lediglich fahrlässig eine Straftat begeht, kann - abgesehen von den Fällen, in denen er mittelbarer Täter ist - nicht bestraft werden (vgl. BGHSt 9, 370 f [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]).

    Eine solche Begrenzung der Ahndbarkeit stand im Einklang mit der seit BGHSt 9, 370 ff [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55] gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Wesen von Anstiftung und Beihilfe.

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