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   BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61   

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https://dejure.org/1962,1443
BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des Vorwurfs der Rücksichtslosigkeit auf Grund einer nicht auszuschließenden Aufgeregtheit und Abgelenktheit - Annahme eines rücksichtslosen Verhaltens schon bei bloß fahrlässiger Herbeiführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2165
  • MDR 1962, 917
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Eine ebenso gefestigte Rechtsprechung besteht zu dem Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit (vgl. die Auflistung der Kasuistik bei König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 315c Rn. 142), das der Bundesgerichtshof in den Fällen als erfüllt ansieht, in denen der Angeklagte sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt (vgl. BGHSt 5, 392 ; BGH, Urteil vom 10. April 1959 - 4 StR 15/59 -, VRS 17, 43 ; Urteil vom 6. Juli 1962 - 4 StR 516/61 -, NJW 1962, S. 2165 ).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung wäre vielmehr zu prüfen gewesen, ob die subjektive Tatseite, mithin auch eine grob verkehrswidrige Gesinnung (vgl. BGH NJW 1962, 2165, 2166), aus einer wertenden Gesamtschau aller Tatumstände geschlossen werden kann.
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit im § 315a Abs. 1 Nr. 4 StGB, das das Oberlandesgericht insbesondere mit heranzieht, kennzeichnet die Verkehrsgesinnung des Täters (BGH NJW 1962, 2165, 2166).
  • KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97
    Rücksichtslos handelt ferner, wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen seine Fahrweise nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folge seines Verhaltens drauflosfährt (vgl. BGHSt 5, 392, 395; NJW 1962, 2165; VRS 23, 289, 290; OLG Düsseldorf VRS 79, 370, 371; OLG Köln VRS 33, 383, 384; DAR 1992, 469 = VRS 84, 293, 294; OLG Koblenz VRS 53, 186, 188; Rüth in LK, a.a.O., § 315 c Rdnr. 33; Tröndle, a.a.O., § 315 Rdnr. 14).

    Da ein derartiger Vorwurf eines schweren Verkehrsverstoßes bei nur augenblicklicher Unaufmerksamkeit, irriger Fehleinschätzung der Verkehrslage, einem Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken und ähnlichen, auf menschlichem Versagen beruhenden, Umständen nicht erhoben werden kann (vgl. BGH NJW 1962, 2165, 2166; VRS 23, 289, 292; OLG Braunschweig VRS 30, 286, 288), ist ein strenger Maßstab bei der Erforschung der Gründe des Handelns anzulegen (vgl. OLG Köln VRS 38, 288, DAR 1992, 469, 470).

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