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   BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61   

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https://dejure.org/1962,1443
BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1962 - 4 StR 516/61 (https://dejure.org/1962,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des Vorwurfs der Rücksichtslosigkeit auf Grund einer nicht auszuschließenden Aufgeregtheit und Abgelenktheit - Annahme eines rücksichtslosen Verhaltens schon bei bloß fahrlässiger Herbeiführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2165
  • MDR 1962, 917
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Rücksichtslos handelt ferner, wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten als Fahrer besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise in sich gar nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflosfährt (BGHSt 5, 392).

    Daraus hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß Rücksichtslosigkeit auch mit fahrlässiger - bewußter oder unbewußter - Verkehrsgefährdung, auch bei bloß fahrlässiger Herbeiführung einer Gemeingefahr, verbunden sein kann (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 13, 28, 29; 14, 304, 305; 15, 346, 348, 349; 16, 132, 134, 354, 356; 17, 43, 46).

    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.

  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 96/56

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung einer Gemeingefahr durch das

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Dazu muß die Anwesenheit anderer beliebiger Verkehrsteilnehmer an der Unfallstelle zur Tatzeit festgestellt werden (BGHSt 8, 28, 32 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]; VRS 11, 61; 13, 204; 16, 126, 131).
  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Dazu muß die Anwesenheit anderer beliebiger Verkehrsteilnehmer an der Unfallstelle zur Tatzeit festgestellt werden (BGHSt 8, 28, 32 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]; VRS 11, 61; 13, 204; 16, 126, 131).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.
  • BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60
    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Das gilt namentlich dann, wenn er, um seiner Festnahme zu entgehen, ihn verfolgende oder sich ihm in den Weg stellende Polizeibeamte daran hindern will und sie dadurch gefährdet (vgl. BGHSt 14, 395; 15, 138), [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]und auch ohne Rücksicht darauf, ob er seine Verfolger vorsätzlich, also mindestens mit bedingtem Vorsatz, gefährdet oder ob er sich lediglich der Möglichkeit der Gefährdung bewußt ist, aber dennoch darauf vertraut, daß sie nicht eintreten werde (BGHSt 15, 138, 146) [BGH 28.09.1960 - 4 StR 312/60].
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Dann wäre lediglich die Erregung, nicht aber der Mangel an der notwendigen Verkehrsgesinnung der Grund seines Handelns (vgl. BGH in VRS 14, 304, 305; BGHSt 3, 105, 109 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 6, 120, 329, 331 f für ähnliche schuldsteigernde Gesinnungsmerkmale; RG in DR 1944, 330 Nr. 4; Schmidthäuser a.a.O. S. 7, 255).
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 32/60
    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Das gilt namentlich dann, wenn er, um seiner Festnahme zu entgehen, ihn verfolgende oder sich ihm in den Weg stellende Polizeibeamte daran hindern will und sie dadurch gefährdet (vgl. BGHSt 14, 395; 15, 138), [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]und auch ohne Rücksicht darauf, ob er seine Verfolger vorsätzlich, also mindestens mit bedingtem Vorsatz, gefährdet oder ob er sich lediglich der Möglichkeit der Gefährdung bewußt ist, aber dennoch darauf vertraut, daß sie nicht eintreten werde (BGHSt 15, 138, 146) [BGH 28.09.1960 - 4 StR 312/60].
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Dann wäre lediglich die Erregung, nicht aber der Mangel an der notwendigen Verkehrsgesinnung der Grund seines Handelns (vgl. BGH in VRS 14, 304, 305; BGHSt 3, 105, 109 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 6, 120, 329, 331 f für ähnliche schuldsteigernde Gesinnungsmerkmale; RG in DR 1944, 330 Nr. 4; Schmidthäuser a.a.O. S. 7, 255).
  • BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60
    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Das gilt namentlich dann, wenn er, um seiner Festnahme zu entgehen, ihn verfolgende oder sich ihm in den Weg stellende Polizeibeamte daran hindern will und sie dadurch gefährdet (vgl. BGHSt 14, 395; 15, 138), [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]und auch ohne Rücksicht darauf, ob er seine Verfolger vorsätzlich, also mindestens mit bedingtem Vorsatz, gefährdet oder ob er sich lediglich der Möglichkeit der Gefährdung bewußt ist, aber dennoch darauf vertraut, daß sie nicht eintreten werde (BGHSt 15, 138, 146) [BGH 28.09.1960 - 4 StR 312/60].
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61
    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Eine ebenso gefestigte Rechtsprechung besteht zu dem Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit (vgl. die Auflistung der Kasuistik bei König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 315c Rn. 142), das der Bundesgerichtshof in den Fällen als erfüllt ansieht, in denen der Angeklagte sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt (vgl. BGHSt 5, 392 ; BGH, Urteil vom 10. April 1959 - 4 StR 15/59 -, VRS 17, 43 ; Urteil vom 6. Juli 1962 - 4 StR 516/61 -, NJW 1962, S. 2165 ).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung wäre vielmehr zu prüfen gewesen, ob die subjektive Tatseite, mithin auch eine grob verkehrswidrige Gesinnung (vgl. BGH NJW 1962, 2165, 2166), aus einer wertenden Gesamtschau aller Tatumstände geschlossen werden kann.
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit im § 315a Abs. 1 Nr. 4 StGB, das das Oberlandesgericht insbesondere mit heranzieht, kennzeichnet die Verkehrsgesinnung des Täters (BGH NJW 1962, 2165, 2166).
  • KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97
    Rücksichtslos handelt ferner, wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen seine Fahrweise nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folge seines Verhaltens drauflosfährt (vgl. BGHSt 5, 392, 395; NJW 1962, 2165; VRS 23, 289, 290; OLG Düsseldorf VRS 79, 370, 371; OLG Köln VRS 33, 383, 384; DAR 1992, 469 = VRS 84, 293, 294; OLG Koblenz VRS 53, 186, 188; Rüth in LK, a.a.O., § 315 c Rdnr. 33; Tröndle, a.a.O., § 315 Rdnr. 14).

    Da ein derartiger Vorwurf eines schweren Verkehrsverstoßes bei nur augenblicklicher Unaufmerksamkeit, irriger Fehleinschätzung der Verkehrslage, einem Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken und ähnlichen, auf menschlichem Versagen beruhenden, Umständen nicht erhoben werden kann (vgl. BGH NJW 1962, 2165, 2166; VRS 23, 289, 292; OLG Braunschweig VRS 30, 286, 288), ist ein strenger Maßstab bei der Erforschung der Gründe des Handelns anzulegen (vgl. OLG Köln VRS 38, 288, DAR 1992, 469, 470).

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