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   BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64   

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https://dejure.org/1965,4814
BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64 (https://dejure.org/1965,4814)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1965 - 1 StR 551/64 (https://dejure.org/1965,4814)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1965 - 1 StR 551/64 (https://dejure.org/1965,4814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung, der versuchten Notzucht und der Aussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Sie muß deshalb begründet werden (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364 [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52]; vgl. ferner 9, 77 ff), und die Begründung muß erkennen lassen, daß das Gericht bei der Anordnung die durch die Ausnahmevorschrift des § 247 Abs. 1 StPO gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGHSt 15, 194); die bloße Anführung des Gesetzes genügt hier nicht.

    Ferner muß der Vorsitzende nach dem Wiedereintritt des Angeklagten ihn vor jeder weiteren Verfahrenshandlung über den wesentlichen Inhalt des während seiner Abwesenheit Gesagten und Verhandelten unterrichten (§ 247 Abs. 1 Satz 3 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52].

    Die Begründung der vorübergehenden Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal und dessen spätere Unterrichtung über die Vorgänge während seiner Abwesenheit gehören zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, deren Einhaltung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO; BGHSt 9, 77, 82 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]; 1, 346, 350) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51].

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Sie muß deshalb begründet werden (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364 [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52]; vgl. ferner 9, 77 ff), und die Begründung muß erkennen lassen, daß das Gericht bei der Anordnung die durch die Ausnahmevorschrift des § 247 Abs. 1 StPO gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGHSt 15, 194); die bloße Anführung des Gesetzes genügt hier nicht.

    In dem Fehlen der Begründung für die vorübergehende Zwangsentfernung der Angeklagten muß daher hier eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO gesehen werden (BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].

  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Ferner muß der Vorsitzende nach dem Wiedereintritt des Angeklagten ihn vor jeder weiteren Verfahrenshandlung über den wesentlichen Inhalt des während seiner Abwesenheit Gesagten und Verhandelten unterrichten (§ 247 Abs. 1 Satz 3 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Ferner muß der Vorsitzende nach dem Wiedereintritt des Angeklagten ihn vor jeder weiteren Verfahrenshandlung über den wesentlichen Inhalt des während seiner Abwesenheit Gesagten und Verhandelten unterrichten (§ 247 Abs. 1 Satz 3 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384) [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52].
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Die Annahme des Landgerichts, daß § 221 StGB sich trotz seiner Stellung im Gesetz gegen eine Gefährdung nicht nur des Lebens, sondern auch der Gesundheit einer hilflosen, ausgesetzten oder verlassenen Person richte, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RGSt 75, 68, 74; BGHSt 4, 113, 115) [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52].
  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Sie muß deshalb begründet werden (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364 [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52]; vgl. ferner 9, 77 ff), und die Begründung muß erkennen lassen, daß das Gericht bei der Anordnung die durch die Ausnahmevorschrift des § 247 Abs. 1 StPO gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGHSt 15, 194); die bloße Anführung des Gesetzes genügt hier nicht.
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Sie muß deshalb begründet werden (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364 [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52]; vgl. ferner 9, 77 ff), und die Begründung muß erkennen lassen, daß das Gericht bei der Anordnung die durch die Ausnahmevorschrift des § 247 Abs. 1 StPO gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGHSt 15, 194); die bloße Anführung des Gesetzes genügt hier nicht.
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Die Begründung der vorübergehenden Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal und dessen spätere Unterrichtung über die Vorgänge während seiner Abwesenheit gehören zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, deren Einhaltung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO; BGHSt 9, 77, 82 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]; 1, 346, 350) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51].
  • RG, 19.12.1940 - 2 D 445/40

    1. Eine schwere Krankheit ist nicht ohne weiteres ein "Unglücksfall" i. S. des §

    Auszug aus BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64
    Die Annahme des Landgerichts, daß § 221 StGB sich trotz seiner Stellung im Gesetz gegen eine Gefährdung nicht nur des Lebens, sondern auch der Gesundheit einer hilflosen, ausgesetzten oder verlassenen Person richte, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RGSt 75, 68, 74; BGHSt 4, 113, 115) [BGH 27.03.1953 - 1 StR 689/52].
  • BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

    Dann erfordert die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit in der Regel besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen, die nur ein Sachverständiger in ausreichendem Maße besitzen kann (vgl. auch BGH Urteil vom 13. November 1959 - 4 StR 378/59 - und vom 6. Juli 1965 - 1 StR 551/64).
  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65

    Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem Mädchen unter 14

    Daß die Voraussetzung für seine Entfernung aus dem Sitzungszimmer nicht vorgelegen habe (§ 247 Abs. 1 StPO; vgl. auch BGHSt 15, 194; BGH Urt. v. 6. Juli 1964 - 1 StR 551/64 = 6 KLs 124/64 StA Saarbrücken), behauptet der Beschwerdeführer nicht.
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