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BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 169/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung der Vorauszahlung der Miete - Rechtsfolgen der Veräußerung des Mietgrundstücks - Anspruch auf Schadensersatz wegen der Unwirksamkeit einer Mietvorauszahlung gegenüber dem Erwerber des vermieteten Grundstücks - Einstehen des Vermieters für die Möglichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 § 414 § 415
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1703
- MDR 1966, 837
- DB 1966, 1272
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 2/15
Umfang der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte am Gerichtsstand …
Als Rechtsgeschäft im Sinne von § 566c BGB kommt insbesondere auch eine - hier vorliegende - Vorauszahlung in Betracht (BGH, Urteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64, NJW 1966, 1703, 1704;… MünchKomm-BGB/Häublein, 6. Aufl., § 566c Rn. 5). - BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 81/81
Rechtliche Bedeutung der befreienden Schuldübernahme - Voraussetzungen der …
Vielmehr liegt es bei Kenntnisnahme ohne Einwendungen nahe, daß er sich schweigend die Mithaftung des weiteren Schuldners gefallen läßt, so daß im Zweifel nur von einem den Gläubiger begünstigenden Schuldbeitritt ausgegangen werden kann (BGH Urteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64 - LM BGB § 535 Nr. 33 Bl. 3 = WM 1966, 1043, 1045; Urteil vom 8. Dezember 1977 - III ZR 88/76 - WM 1978, 351, 352). - BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76
Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer …
Eine Aufgabe von Rechten ist auch bei Schuldübernahmen niemals zu vermuten (BGH WM 1966, 1044, 1045 = NJW 1966, 1703, 1705). - BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 130/68
Rückerstattung von Mietvorauszahlungen durch den Ersteher
Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie Roquette anzunehmen scheint, der Mieter in Fällen, in denen die Mietvorauszahlung dem Ersteher gegenüber nicht wirksam ist, den ursprünglichen Vermieter aus § 557 a Abs. 1 BG in Anspruch nehmen (…Roquette aaO § 557 a Nr. 14), oder ob er wegen des Verlustes der Möglichkeit der Verrechnung seiner Vorauszahlung Schadenersatz verlangen könnte (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1966 - VIII ZR 169/64 - = LM BGB § 535 Nr. 33 = KJW. 1966, 1703 = BGHWarn 1966 Nr. 159 = WII 1966, 1043).