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   BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87   

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https://dejure.org/1987,7836
BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87 (https://dejure.org/1987,7836)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1987 - 3 StR 165/87 (https://dejure.org/1987,7836)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1987 - 3 StR 165/87 (https://dejure.org/1987,7836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Gesamtvorsatzes vor Beendigung der letzten ursprünglich geplanten Einzelhandlung - Notwendigkeit der Angabe eines Gesamtschadens bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87
    Bei einer solchen Sachlage liegt es nicht fern, daß der Angeklagte seinen Gesamtvorsatz vor Beendigung der letzten von ihm ursprünglich geplanten Einzelhandlung (vgl. BGHSt 23, 33, 35) auf eine geringfügig abgeänderte Tatvariante (Bußgeldunterschlagung auch im Fall der Patenten, die nicht eine Aufhebung, sondern nur die spätere Vollstreckung des Fahrverbots begehrten) erweitert hat.
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87
    Die für den Fortsetzungszusammenhang erforderliche gleichartige Begehungsform desselben Grundtatbestands wäre unter Berücksichtigung des gesamten Tathergangs bei der Wesensgleichheit und Ähnlichkeit der Einzelhandlungen gewahrt (vgl. BGHSt 30, 207 und BGHR StGB vor § 1 fortg. Hdlg., Gesamtvors. erweiterter 1 bis 3).
  • BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53
    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87
    Ohne Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten hat das Landgericht angenommen, daß die Tatbestände des Verwahrungsbruchs (§ 133 Abs. 1 und 3 StGB) und der Urkundenvernichtung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit stehen (vgl. BGH NJW 1953, 1924), daß der Angeklagte die Bußgeldbeträge nebst Gebühren und Auslagen unterschlagen und daß er die von ihm genannten Erhöhungsbeträge durch Betrug erlangt hat, weil da Fahrverbot nicht rechtswirksam aufgehoben wurde.
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die "besonderen Umstände" i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB nicht eine "einmalige Konfliktlage" voraussetzen (vgl. BGH NStZ 1986, 27 bis 1987, 172).
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